Die hier archivierte Mail kann, muss sich aber nicht auf den Themenkomplex von Oekonux beziehen.
Insbesondere kann nicht geschlossen werden, dass die hier geäußerten Inhalte etwas mit dem Projekt Oekonux oder irgendeiner TeilnehmerIn zu tun haben.
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Thread: choxT00616 Message: 6/10 L4 | [In date index] | [In thread index] | |
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Thomas Uwe Gruettmueller schrieb über nicht erwähnte weitere Nutzungsarten:
Ich nehme sehr stark an, daß dieser Zustand nicht gewollt ist und daß die Lizenzen sozusagen fehlerhaft sind. Sowohl die Free Software Definition der FSF als auch die Debian Free Software Guidelines sehen vor, daß die Lizenz keine Einsatzgebiete beschränken darf. Würde also in einer Lizenz ausdrücklich drinstehen, daß Rundfunksendung nicht erlaubt ist, wäre sie klar non-free; wenn sie aber dieses Recht einfach nur nicht einräumt, so liegt sie in einem Graubereich.
Die GPL, bei der das wie von dir gesagt nicht so wichtig ist, erlaubt weitere Nutzungen ausdrücklich nicht. Zumindest verstehe ich folgenden Satz aus Punkt 0 so: ] Activities other than copying, distribution and modification are not ] covered by this License; they are outside its scope. In Claustal gab es mal die Möglichkeit, jemanden von der FSF zu sprechen. Ich fragte, ob es erlaubt wäre, den Sourcecode von GPLten Programmen auf einer Bühne zu verlesen. Er meinte, die Zuhörer könnten das ja aufzeichnen und somit liefe das unter Kopieren. Das kommt mir etwas seltsam vor, ist aber plausibel. Und wenn ich den Text ausdrucke und eine Collage mache? Wenn dabei Sachen weggeschnitten werden und das ganze ganz bestimmt kein ausführbares Programm mehr ist? Naja, niemand fordert von mir, veränderte Programme nur im lauffähigen Zustand zu verbreiten. Aber ist das noch Derivative Work? Vielleicht etwas realistischer: Darf man den Code (oder einen Auszug daraus) eines freien Programmes als Beispiel (vollständig nur der Code dürfte ja kein Problem sein) in einem Buch abdrucken, vielleicht noch mit abfälligen Bemerkungen über den Programmierstil? (Vielleicht sollte man in die Lizenz aufnehmen, dass der Code nur mit Freien Fonts ausgedruckt werden darf... :)
Hierbei kann kein Rechtsanwalt helfen, weil es keine rechtliche Fragen sind, sondern logische.
Ich hab keine ganz so schlechte Meinung von AnwältInnen und hätte gemeint, mit Logik kämen die erst recht klar. Aber es geht ja bei deinen Fragen erstmal auch darum, was man überhaupt will, wenn das, was eigentlich nötig wäre, wahnsinnig stört. Alles Gute Christian Sievers _______________________ http://www.oekonux.de/
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