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Thread: choxT00616 Message: 10/10 L6 | [In date index] | [In thread index] | |
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Thomas Uwe Gruettmueller schrieb:
Ich nehme sehr stark an, daß dieser Zustand nicht gewollt ist und daß die Lizenzen sozusagen fehlerhaft sind. Sowohl die Free Software Definition der FSF als auch die Debian Free Software Guidelines sehen vor, daß die Lizenz keine Einsatzgebiete beschränken darf. Würde also in einer Lizenz ausdrücklich drinstehen, daß Rundfunksendung nicht erlaubt ist, wäre sie klar non-free; wenn sie aber dieses Recht einfach nur nicht einräumt, so liegt sie in einem Graubereich.
Oh, die Aussage am Ende des Absatzes nehme ich jetzt erst so richtig wahr.
Die GPL, bei der das wie von dir gesagt nicht so wichtig ist, erlaubt weitere Nutzungen ausdrücklich nicht. Zumindest verstehe ich folgenden Satz aus Punkt 0 so: ] Activities other than copying, distribution and modification ] are not covered by this License; they are outside its scope.Ich verstehe den so, daß sie ausdrücklich andere Aktivitäten verbietet (z.B. den Einsatz des Programmes im Atomkraftwerk o.ä.). Ich kann das aber nicht belegen. Frag RMS ;o)
Das verstehe ich gar nicht. Man darf das Programm doch DFSG-gemäß ausführen, zu welchem Zweck man will.
In Claustal gab es mal die Möglichkeit, jemanden von der FSF zu sprechen."Vrrrai." ;o) Ja, hast du mal erwähnt. Außerdem hast du an dem Abend seltsame Musik gehört ;o)
Spontan meinte ich, die seltsame Musik wäre bei anderer Gelegenheit gewesen, aber nun bin ich mir nicht mehr sicher.
Ich fragte, ob es erlaubt wäre, den Sourcecode von GPLten Programmen auf einer Bühne zu verlesen. Er meinte, die Zuhörer könnten das ja aufzeichnen und somit liefe das unter Kopieren. Das kommt mir etwas seltsam vor, ist aber plausibel.Das beantwortet deine Frage nicht. Wenn es *auch* Kopieren ist, bleibt es ja trotzdem ein Vortrag. Ist der nun erlaubt oder nicht? Wenn ja, warum?
Das ist das Problem. Ich hatte ihn so verstanden, dass er es ausschließlich als ungewöhnliche Form des Kopierens betrachtet. Wie man kopiert und weitergibt, wird einem halt nicht vorgeschrieben. Das wäre ja mal was neues, wenn ein Gericht feststellt, dass etwas auch Kunst ist, und deshalb nicht erlaubt. Sonst ist Kunst immer ein Rechtfertigungsgrund.
Und wenn ich den Text ausdrucke und eine Collage mache? Wenn dabei Sachen weggeschnitten werden und das ganze ganz bestimmt kein ausführbares Programm mehr ist? Naja, niemand fordert von mir, veränderte Programme nur im lauffähigen Zustand zu verbreiten. Aber ist das noch Derivative Work?Ja, und es muß unter der GPL stehen, wenn du es verbreiten willst.
Klar, aber ist es überhaupt erlaubt? Wenn du ja sagst zur Frage, ob es Derivative Work ist, dann ja.
Die Frage ist aber, ob eine Collage noch als "Sourcecode" zählt. Diesen definiert die GPL als "the preferred form of the work for making modifications to it". Ich würde es zum Modifikationen-Machen preferieren, wenn die einzelnen Schnipsel der Collage noch nicht zusammengeklebt sind. Dies ist in einem Buch schwer machbar, es sei denn, man druckt z.B. einige Extraseiten zum Rausreißen und Ausschneiden hinzu.
Dann kannst du aber keine Modifikationen machen, dann kannst du es nur (eventuell variiert) nachmachen.
Je mehr Müll man da reinschreibt, um so schwerer kann man die Lizenz verstehen und um so leichter kann man sie aus Versehen mißachten. Wie vielen Leuten hast du schonmal Binary-only-CDs mit GPL-Programmen kopiert? Hoffentlich niemandem, denn sonst darfst du nämlich nie wieder diese Programme kopieren.
CDs kopieren? Braucht man dafür nicht Brenner? Und wenn ich solche CDs hätte, dann müsste ich doch auch ein mindestens drei Jahre währendes Angebot erhalten haben, eine vollständige maschinen-lesbare Kopie des zugehörigen Quelltextes zu den GPL-Bedingungen auf einem üblicherweise zum Softwareaustausch verwendeten Medium zu einer Gebühr, die die tatsächlichen Kosten der Softwareverbreitung nicht übersteigt, an jede dritte Partei zu geben, das ich selbstverständlich weitergegeben hätte.
Hierbei kann kein Rechtsanwalt helfen, weil es keine rechtliche Fragen sind, sondern logische.Ich hab keine ganz so schlechte Meinung von AnwältInnenWie hast du denn bloß den Satz geparsed[1]? ;o)
Das lag nicht am Parsen, sondern am Interpretieren. Es klang mir nach dem üblichen Vorurteil, die könnten nur Rechtsverdrehen.
Was ich sagen wollte ist, daß die Probleme in den Lizenzen durch juristisches Fachwissen nicht einfacher zu lösen sind. Juristen können sie somit nicht besser lösen als jeder andere Mensch auch.
Ich denke, die sind geübter darin, die gewünschte Rechtswirkung zu implementieren. Oder zu sehen, ob eine Lizenz widerspruchsfrei ist. Aber da ist ja noch die Frage:
was man überhaupt will, wenn das, was eigentlich nötig wäre, wahnsinnig stört.
Da braucht es natürlich kein anwaltliches Spezialwissen. Da geht es aber auch nicht um Logik, sondern um Abwägung, Kreativität, Kompromisse.
Du beißt dich oben an der GPL fest. Das ist eine tolle Lizenz,
Ich wollte nur einwerfen, dass selbst die nicht so ganz klar ist. Das Recht auf Rundfunksendung ist nicht nur nicht gegeben, sondern mit dem oben zitierten Punkt Punkt 0 fast ausdrücklich nicht erlaubt. Das fiel mir zu deinen Ausführungen so ein. Ich schrieb es ohne konkretes Ziel, in der Hoffnung, es könte konstruktiv verwendbar sein.
gegen die ich nichts sagen kann, solange sie nur für Computerprogramme eingesetzt wird. Für andere Sachen (Texte, Musik, Filme, Tanzwerke...) ist sie jedoch weniger geeignet aus folgenden Gründen: * Source Code (siehe oben das Beispiel "Collage") -- na gut, den Abschnitt könnte man rausschmeißen: Abschnitt 3 weg, dafür Abschnitt 1 gültig für alles, nicht nur den Source Code.
Verstehe nicht, wie das helfen soll.
* Die GPL erlaubt bestimmte Dinge nicht -- auch kein wirkliches Problem, denn das könnte man ergänzen.
Da stellt sich wirklich die Frage: was war beabsichtigt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass anderes nicht erlaubt ist? Bye Christian Sievers _______________________ http://www.oekonux.de/
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Thread: choxT00616 Message: 10/10 L6 | [In date index] | [In thread index] | |
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