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Re: [ox] Text- versus Software-Lizensierung



Thomas U. Grüttmüller wrote:
Dieses Recht auf Kopieren und Verbreiten ohne Änderung reicht aber nicht
aus. Es ermöglicht z.B. nicht die Kürzung, weil das bereits eine Änderung
ist. Also bleibt, wenn man von einem 300-Seiten-Werk nur drei Seiten
braucht, wieder nur der umständliche Weg über das Zitatrecht, und dafür
ist die zitierte Menge dann eventuell doch schon zu viel.

Das ist allerdings ein Bereich,
^^^ Worauf beziehst du dich hier? ...

Auf die jahrhundertelangen Erfahrungen im Bereich der Wissenschaft, mit
Zitieren, Kopieren, Kürzen, Exzerpten, Referaten, Rezensionen, Gutachten
etc. im Kontext (kulturvollen) menschlichen Zusammenlebens umzugehen, so
dass weder die Sache noch die Menschen Schaden nehmen (mal sehr
holzschnittartig formuliert).

HGG

-- 

  Prof. Dr. Hans-Gert Graebe, Inst. Informatik, Univ. Leipzig
  Augustusplatz, D-04109 Leipzig, Raum 5-53	
  tel. : +49 341 97 32248
  email: graebe informatik.uni-leipzig.de
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