Re: [ox] Copyleft in der Praxis
- From: "Karl Dietz" <karl.dietz online.de>
- Date: Thu, 28 Apr 2005 16:32:48 +0200
Am 28 Apr 2005, um 14:49 hat Holger Weiss geschrieben:
In genau diesem Fall ja, aber die GFDL bietet eben zusaetzlich den
Copyleft-Hebel, der dem Lizenznehmer u.U. das Leben schwer machen kann.
Ich finde die CC-BY aber auch zu komplex und wuerde daher eine
moeglichst kurze, durchschaubare Lizenz verwenden. "Permission to use,
copy, modify, and distribute this content for any purpose is hereby
granted." Sowas in der Art wuerde die Gefahr, dass man sich mit solchem
Quatsch herumschlagen muss, minimieren, glaube ich.
me too.
und ich zitiere hier in dieser liste, in der ca. 250 leute lesen
nochmal das, was holger vor kurzem in pox (30 leute) mailte:
<ZITAT>
| Copyright (c) 2005 Foo Bar
|
| Permission to use, copy, modify, and distribute this text for any
| purpose with or without fee is hereby granted, provided that the
above
| copyright notice and this permission notice appear in all copies.
This is the ISC license, I've only replaced "software" by "text. I'd
probably even omit the attribution part:
</ZITAT>
kurz und gut. imho. i-anal. usw...
Was Du hier veranstaltest, hat aus meiner Sicht nichts mit Praktiken der
freien Software zu tun. Formales Recht gegen andere anzuwenden, auch
wenn es inhaltlich noch so sinnfrei sein mag, gehoert eher zu den
Praktiken von Juristen.
...oder wertkritikern vom verein für weiss-nicht-was aka exit...
...ich schreib vor kurzem, dass die klage gegen einen musiker, der
das copyright auf die stille von 4'33'' von john-cage wohl verletzt
hatte, nicht mehr zu toppen sei. aber ganz sicher bin ich mir da
nicht mehr...
Holger
karl
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