[ox] Re: Urheberrecht und Urheberschaft
- From: Thomas Uwe Gruettmueller <sloyment gmx.net>
- Date: Thu, 4 Mar 2004 22:20:05 +0100
Hi, Hartmut!
On Tuesday 02 March 2004 10:18, Hartmut Pilch wrote:
Ohne Urheberrecht kannst du nicht verhindern, dass jemand den
Quelltext nimmt, etwas dazufuegt und ab dann nur noch
Binaerkod verwertet.
Die Diskussion hatten wir bereits.
* Ich meinte darauf, daß es in einem Land ohne Urheberrecht
durchaus ein Gesetz geben könnte, welches vorschreibt, daß
alle veröffentlichten Programme mit Quellcode begleitet sein
müssen. Somit wäre dort jede veröffentlichte Software freie
Software.
* Darauf meintest du, daß in einem solchen Land vermutlich auch
jegliche Form von Kryptographie verboten wäre, und daß du in
so einem Land nicht leben wolltest.
Dein Gedankengang finde ich erstmal nachvollziehbar. Binary Code
ist ja schließlich kryptisch und somit in gewisser Weise eine
Form von Kryptographie.
Aber nicht jede Form von Kryptographie ist Binary Code
irgendeines Programmes. Zwischen einem Binary und z.B. einer
verschlüsselten Mail sehe ich zwei deutliche Unterschiede:
1. Die verschlüsselte Mail dient einem privaten Austausch. Das
Binary hingegen ist für die Öffentlichkeit bestimmt.
2. Die Mail hat im verschlüsselten Zustand keinerlei Nutzwert
für jemanden, der sie nicht entschlüsseln kann; das Binary
ist hingegen durchaus nutzbar, wenn auch nur schwer oder gar
nicht änderbar. Somit können Leute davon abhängig werden.
Ein Gesetz im Geiste freier Software würde das Verschlüsseln von
Mails nicht einschränken und hätte zwei klare Kriterien zur
Abgrenzung: zum einen die Untescheidung öffentlich-privat und
zum zweiten die Nutzbarkeit im verschlüsselten Zustand.
Es gibt aber Grenzfälle. So sind z.B. DVDs und Super-Audio-CDs
für die Öffentlichkeit bestimmt und in verschlüsselter Form
eingeschränkt nutzbar. So kann ich eine DVD in einen Player
einlegen und angucken, ohne selbst an die dechiffrierten Daten
heranzukommen. Genau dies verhindert aber, daß ich sie mir
rückwärts ansehen kann. Ebenso verhindert dies auch, daß ich mir
den Film in 30 Jahren, wenn es keine DVD-Player mehr gibt,
überhaupt noch ansehen kann. Somit könnte ich mir vorstellen,
daß *diese* Anwendung von Kryptographie in dem angesprochenen
Rechtssystem durchaus verboten wäre.
- - - - -
Aber, blablabla, worauf ich eigentlich nur hinauswill, ist, daß
alles, was man vertraglich regeln kann, auch durch entsprechend
lautende Gesetze regelbar ist.
cu,
Thomas }:o{#
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"Look! They have different music on the dance floor..."
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