Re: [ox] Freie Software und Eigentum an Informationsguetern
- From: Sabine Nuss <sabine.nuss prokla.de>
- Date: Tue, 29 Jul 2003 20:24:10 +0200
Hallo Liste,
Stefan Merten schrieb:
Ich verstehe unter Eigentum vor allen den Rechtstitel, während ich unter
Besitz ein
"selbstverständliches" zwischenmenschliches Verhältnis verstehe. Aber
eine genauere Fassung der Begriffe wäre sicher sinnvoll.
Eigentum ist der Rechtstitel ganz abstrakt, unabhängig davon, ob ich die
Sache, auf die sich das Eigentumsrecht bezieht, tatsächlich gegenständlich
besitze oder nicht. Beispielsweise ist mein Vermieter der Eigentümer meiner
Wohnung, aber Besitzerin bin ich. Der Kneipenwirt ist Eigentümer des
Glases, woraus ich mein Bier trinke, aber Besitzerin bin ich, in dem
Moment, wo ich es in der Hand habe und es benutze. Der Softwarehersteller
ist Eigentümer der Software, aber Besitzer bin ich und als solcher habe ich
Nutzungsrechte (je nach Lizenz). Und so können Eigentum und Besitz auch
zusammenfallen.
Oder im Juristendeutsch:
"Eigentum ist die rechtlich begründete Verfügungsgewalt über eine Sache.
Besitz hingegen ist die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine
Sache. Eigentumsübertragungen können nur vom Eigentümer, dem die Sache
rechtlich gehört, vorgenommen werden, nicht aber vom Besitzer." - gegoogelt
bei: http://www.versicherungen.de/Artikel121_1589_1.asp
Allerdings ist es Quatsch, von einer Herrschaft einer Person über eine
Sache zu sprechen (als wäre eine Sache mit einem Willen begabt, den man
bezwingen könnte), damit wird immer verschleiert, dass es sich um ein
Verhältnis zwischen Menschen handelt, *bezüglich* einer Sache, nicht aber
um ein Verhältnis zwischen Person und Sache. Aber das hatten wir ja schon.
Das ist aber erst mal nur eine oberflächliche Fassung der Begriffe.
Gruß
Sabine
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