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Thread: oxdeT03604 Message: 32/47 L1 | [In index] | ||
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Hallo,
Solange jemand aber in einer Gesellschaft leben will, hat diese das Recht und gibt es die Notwendigkeit, grundlegende Regeln durchzusetzen, vom Tötungsverbot bis zur Straßenverkehrsordnung, notfalls mit staatlicher Gewalt durchzusetzen.
"Wer jetzt? Staat oder Gesellschaft?" Dass das nicht identisch ist, weiß ich auch. Dennoch: Staat hier als gesellschaftliche legitimierte Autorität. "Die Straßenverkehrsordnung als "grundlegend" zu betrachten, finde ich im übrigen höchst skuril. Es gibt ja wohl kaum was kontingenteres als den Rechtsverkehr." Klaro, Linksverkehr geht auch. Aber eins von beiden muss es schon verbindlich für alle sein und eben nicht beides durcheinander oder frei nach Laune oder jeweils freier Vereinbarung sich gerade begegnender VerkehrsteilnehmerInnen. Beste Grüße Ralf Krämer Fresienstr. 26 44289 Dortmund Tel. 0231-3953843 Fax 0231-3953844 ______________________________________________________________________________ Sie surfen im Internet statt im Meer? Selbst schuld! Auf zum Strand: http://lastminute.de/?PP=1-0-100-105-1 ________________________________ Web-Site: http://www.oekonux.de/ Organisation: projekt oekonux.de
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