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Re: [ox] Wieder mal: Vergesellschaftung (was: Re: Autorenverguetung)



Lieber Ralf, liebe Liste,

RalfKrae aol.com schrieb:
Es wäre m.E. auch kein
Fortschritt, dies ohne Staat und damit scheinbar mit weniger Zwang
durchzusetzen (soweit das funktionieren könnte), nämlich mit unmittelbarer
sozialer Kontrolle in überschaubaren Gemeinschaften. Da ist mir ein
Rechtsstaat allemal lieber und bietet mehr Freiheitsmöglichkeiten.

Was ja implizieren würde, daß der Staat die mittelbare soziale Kontrolle 
ist/hat. Der Staat ist aber - auch im Falle des schönen Euphemismus 
"Sozialstaat" - gerade von jeder Sozialität getrennt, als Sphäre abgesondert. 
Als solcher, obwohl er doch angeblich den Menschen als Gemeinwesen 
(Gemeinwohl) repräsentiert, garantiert er den Mitgliedern der (bürgerlichen) 
Gesellschaft ihre Rechte, also ihre Privatinteressen, garantiert dem 
Staatsbürger im Rechtsstaat also jeden anderen Menschen nur als Schranke der 
eigenen Freiheit zu betrachten, anstatt sich mit und durch diesen Frei zu 
verwirklichen. Der vielleicht "sozialste" Begriff im Staat ist die 
öffentliche Sicherheit. Als des Bürgers Rechtschutzversicherung soll er hier 
im Interesse des Gemeinwohls dafür wirken, und bitte mit aller Gewalt, daß 
den Mitgliedern dieser ungesellschaftlichen Gesellschaft ihr Monadentum 
gewährleistet bleibt. Grundlage für das Bestehen des Staates, seine 
Voraussetzung und von daher nicht weiter zu hinterfragen, ist also die 
ungesellschaftliche bürgerliche Gesellschaft mit ihren Warenbedürfnissen, der 
Ware Arbeit, den Privatinteressen und dem daraus folgenden Privatrecht. Aus 
Sicht des Staates sozusagen eine "Naturbasis", naturwüchsig wie Du es nennst, 
aber eben nur historisch bedingt. So dieser natürwüchsige Mensch nun in die 
Staatsspähre gelangt, als Wähler, Antragsteller, Störer, Beschuldigter, 
Kläger, Beklagter, Beschwerdeführer, Beschwerter usw. wird er, wie diese 
Begriffe schon deutlich machen, entpersonifiziert und eben ohne Ansehen der 
Person dem idealisierten Gemeinwohl, welches nichts anderes als die 
Gewährleistung des isolierten Monadentums ist, unterworfen, abstraktifiziert, 
auf gut juristisch subsumiert und mit Idealen konfrontiert und gemessen, die 
mit seiner realen (a)-sozialen Lebenswelt im wesentlichen nichts zu tun 
haben. Der Staat gewährt mithin die Freiheit der Absonderung des Menschen vom 
Menschen vermittels der Absonderung des Menschen von seiner 
Gesellschaftlichkeit, eben freedom and democracy. 
Gruß, Petra

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