Re: [ox] Wieder mal: Vergesellschaftung (was: Re: Autorenverguetung)
- From: RAUNHAAR aol.com
- Date: Wed, 7 Feb 2001 03:07:21 EST
Lieber Ralf, liebe Liste,
RalfKrae aol.com schrieb:
Es wäre m.E. auch kein
Fortschritt, dies ohne Staat und damit scheinbar mit weniger Zwang
durchzusetzen (soweit das funktionieren könnte), nämlich mit unmittelbarer
sozialer Kontrolle in überschaubaren Gemeinschaften. Da ist mir ein
Rechtsstaat allemal lieber und bietet mehr Freiheitsmöglichkeiten.
Was ja implizieren würde, daß der Staat die mittelbare soziale Kontrolle
ist/hat. Der Staat ist aber - auch im Falle des schönen Euphemismus
"Sozialstaat" - gerade von jeder Sozialität getrennt, als Sphäre abgesondert.
Als solcher, obwohl er doch angeblich den Menschen als Gemeinwesen
(Gemeinwohl) repräsentiert, garantiert er den Mitgliedern der (bürgerlichen)
Gesellschaft ihre Rechte, also ihre Privatinteressen, garantiert dem
Staatsbürger im Rechtsstaat also jeden anderen Menschen nur als Schranke der
eigenen Freiheit zu betrachten, anstatt sich mit und durch diesen Frei zu
verwirklichen. Der vielleicht "sozialste" Begriff im Staat ist die
öffentliche Sicherheit. Als des Bürgers Rechtschutzversicherung soll er hier
im Interesse des Gemeinwohls dafür wirken, und bitte mit aller Gewalt, daß
den Mitgliedern dieser ungesellschaftlichen Gesellschaft ihr Monadentum
gewährleistet bleibt. Grundlage für das Bestehen des Staates, seine
Voraussetzung und von daher nicht weiter zu hinterfragen, ist also die
ungesellschaftliche bürgerliche Gesellschaft mit ihren Warenbedürfnissen, der
Ware Arbeit, den Privatinteressen und dem daraus folgenden Privatrecht. Aus
Sicht des Staates sozusagen eine "Naturbasis", naturwüchsig wie Du es nennst,
aber eben nur historisch bedingt. So dieser natürwüchsige Mensch nun in die
Staatsspähre gelangt, als Wähler, Antragsteller, Störer, Beschuldigter,
Kläger, Beklagter, Beschwerdeführer, Beschwerter usw. wird er, wie diese
Begriffe schon deutlich machen, entpersonifiziert und eben ohne Ansehen der
Person dem idealisierten Gemeinwohl, welches nichts anderes als die
Gewährleistung des isolierten Monadentums ist, unterworfen, abstraktifiziert,
auf gut juristisch subsumiert und mit Idealen konfrontiert und gemessen, die
mit seiner realen (a)-sozialen Lebenswelt im wesentlichen nichts zu tun
haben. Der Staat gewährt mithin die Freiheit der Absonderung des Menschen vom
Menschen vermittels der Absonderung des Menschen von seiner
Gesellschaftlichkeit, eben freedom and democracy.
Gruß, Petra
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