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Re: [ox] Zu allem etwas (-D)




Also. Nochmal. Ich glaube, so weit liegen wir nicht auseinander. Wenn Du
aus dem Urheberrecht, beispielsweise, wirtschaftlichen Nutzen ziehen
willst, dann muß doch dieses Werk, auf das sich das Recht bezieht,
identifizierbar und zuordnungsbar sein. Ich muß doch sagen können,
dieses Bild habe ich gemacht, es ist MEIN Werk, es gehört mir, das Recht
darauf ist MEINES....blabla. Diese Zuordnung also, die Exklusivität der
Nutzung, weil es MEINS ist, das ist doch erst die Voraussetzung für ein
Urheberrecht.

Nein genau umgekehrt: Erst das Urheberrecht gewährt gewisse Formen
exklusiver Verfügung. Voraussetzung dafür ist das _Faktum_, daß der Autor
das Werk gschaffen hat, nicht irgendeine Form von Eigentum. Eigentum ist
keine metaphysische Relation sondern entsteht erst durch Recht, also
gesellschaftlich.

Der Urheber ist der erste und ursprüngliche Begründer von
irgendwas und der hat ein Recht auf die Nutzung dieses Irgendwas...aber
eben nur, wenn die Eigentumsordnung, die in der Gesellschaft
vorherrscht, eine privatwirtschaftliche ist.....oder gab es im real
existierenden Sozialismus ein Urheberrecht? Ich wüßte nicht, da
zumindest dem Anspruch nach - offiziell - Volkseigentum (sagen wir:
Staatseigentum) vorherrschte. Also. Ich meine, einem Urheberrecht sind
bestimmte Eigentumsordnungen - privatwirtschaftliche - vorausgesetzt.

Nein, das Urheberrcht setzt keine Eigentumsordnung voraus. Vielmehr wird es
umgekehrt erst nachträglich in Gesellschaften, die eine solche kennen, in
diese eingefügt und dementsprechend ausgestaltet. (z. B. sind laut
BVG-Urteil das Werk und die darauf bezogenen Rechte im vermögensrechtlichen
Sinne als Eigentum zu behandeln) Das muß aber nicht notwendigerweise so
sein. Eine Gesellschaft kann die persönlichen und wirtschaftlichen
Interessen von Urhebern auch in anderer Form anerkennen.  Auch die Staaten
des realen Sozialismus kannten das Urheberrecht (in etwas anderer Form)
und waren auch dem Welturheberrechtsabkommen beigetreten.

Weißt Du nun, was ich meine? Ich bewege mich überhaupt nicht im
juristischen Gebiet mit diesem Gedanken.

Das sind aber durch und durch rechtliche Gegenstände. Erst das Rcht schaft
so etwas wie Eigentum, Urheberrecht etc. und es sind die staatlich
verfaßten Gesellschaften, die das Recht schaffen. . .

Der kapitalistische Markt handelt vieles, dessen Arbeitsinhalt
unbekannt ist oder in keinem Verhältnis zum Preis steht.

Sach mal ein Beispiel.

Der Immobilien, der Kunst- und der Antiquitätenhandel tun das laufend.

Auch hier wird nach weiß Gott was für Kriterien geschätzt und
gemessen...frag mich nicht. Aber geschätzt und gemessen wird, anders
könntest Du gar keinen Wert ermitteln, das ist die Voraussetzung dafür,
daß es Ware wird - nach was es nun gemessen wird, ob nach Arbeitszeit
oder einer anderen Sache (bei Kunst beispielsweise fließen viele
Kriterien mit ein) ist jetzt erst mal dahin gestellt. Aber gemessen
werden muß.

Die Ermittlung des Wertes im marxistischen Sinne ist keinesfalls eine
Voraussetzung dafür, daß etwas Ware wird. Dafür genügt es, daß sich ein
Preis bildet (der eben mit dem Wert nichts zu tun haben muß). Es zeichnet
den Kapitalismus ja gerade aus, daß der Wert der Waren sich erst in den
bewußtlosen, anarchischen Bewegungen des Marktes offenbahrt (Monopolbildung
ist also eine innerkapitalistische Form von Antikapitalismus :).

Manchmal ist die Preisbildung im Kunst-, doch auch im Aktienhandel höchst
spekulativ. Da wird nichts gemessen. Oder kann hier jemand die Preise für
van Goghs und Internetaktien rational auf Basis einer Messung erklären?
Spekulative Preise beruhen nicht auf Messungen sondern auf Erwartungen (den
eigenen und denn der anderen). Daß die Preise für Wertpapiere oft nichts
mit meßbaren Größen (den sogenannten fundamentals, an denen sich die
Analysten klassischer Schule orientieren) zu tun haben, kann man bei George
Soros nachlesen. Aber wie auch immer: Wenn es genügt irgendetwas zu messen,
dann ist auch freie Software garantiert messbar. Doch wenn es nur darum
geht, irgendetwas zu messen, dann verliert das Konzept der Messung als
rationale Methode der Wertbestimmung seinen bestimmten Inhalt.  Dann kann
man auch würfeln oder den Geburtstag der Erbtante als Berechnungsgrundlage
nehmen. Mein Punkt war jedoch, daß es durchaus rationale Wege gibt, um den
Wert von freier Software zu messen.

Cioa, Rainer






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