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Re: [ox] Zu allem etwas (-D)




Nun ist Eigentum vielleicht nicht der richtige Begriff für Software. Aber
es gibt andere Rechte, z. B. das Urheberrecht sowie die vertraglichen Recht
aus der Lizenz und die befinden sich in den Händen z. B. der FSF oder wem
auch sonst.

Na, und was liegt dem Urheberrecht zugrunde? Etwas, woraus ein Recht
abgeleitet wird, ein Objekt des Rechts also und das Subjekt, dem es
zugeordnet wird, ist jener/jene, dem/der das Recht zukommt. Das ganze
Verhältnis ist dann das Eigentumsverhältnis. Ein Urheberrecht ohne Leute
mit Recht drauf und ohne Dinge, auf die die Leute dann ein Recht haben,
gibt es nicht. Anders; Urheberrecht setzt Eigentum voraus. Ob materiell
oder immateriell. Insofen ist das Urheberrecht nur die vertragliche
Regelung der zugrundeliegenden Eigentums(zu)ordnung.

Nein Urheberrecht setzt weder Eigentum voraus noch irgendein vertragliche
Regelung. Das BGB kennt das Eigentum an Sachen und definiert es durch das
Recht auf Herausgabe und exklusive Nutzung - beides Rechte, die auf für die
Veröffentlichung bestimmte Werke nicht übertragbar sind. Das Urheberrecht
bedarf keines Vertrags und keiner offiziellen Anerkennung (im Gegensatz zu
dem Privileg, das ein Patent verleiht).  Es ist das mit dem Werk
entstehende Recht, über seine Veröffentlichung zu bestimmen und es
wirtschaftlich zu nutzen. Beide Rechte unterliegen diversen Einschränkungen
und Fristen, während das Eigentum an Sachen z. B. nicht verfällt. Der
Begriff des geistigen Eigentums kommt im deutschen Recht nicht vor, sondern
wurde erst in neuerer Zeit aus dem Englischen übernommen. Es ist auch wenig
sinnvoll, andere Rechte mittels des Begriffs »Eigentum« erklären zu wollen,
da Eigentum selbst erst durch Rechte begründet wird.

Die Meßbarkeit der drinsteckenen Leistung ist _keine_ Voraussetzung für das
Warendasein.


Hmm...*grübel*...

Der kapitalistische Markt handelt vieles, dessen Arbeitsinhalt
unbekannt ist oder in keinem Verhältnis zum Preis steht.

Sach mal ein Beispiel.

Der Immobilien, der Kunst- und der Antiquitätenhandel tun das laufend. Bei
bebauten Grundstücken kann der Arbeitsinhalt sogar wertmindernd sein.  Der
kapitalistische Markt verwertet Arbeit nicht nur sondern entwertet sie auch
laufend.

Muß nicht alles, was einen Preis hat auch eine Mengenangabe besitzen?
Wie will ich es sonst handeln? Setzt eine Mengenangabe nicht irgendeine
Form der Quantifizierung voraus?

Eine Mengnangabe schon, aber die sagt nichts über den Arbeitsinhalt aus.
Schließlich kann man ja auch sagen, aus wievielen Codezeilen der
Linux-Kernel besteht. . .

Aber mal abgesehn davon: Es gibt heute eine recht ausgefeilte
Softwaremetrik. Man könnte einem Produkt wie GNU/Linux also schon einen
Wert im Sinne durchschnittlich  notwendiger Arbeitszeit und letzten Endes
auch einen Preis in DM zumessen


Na, also doch messen. Und wie geht das?

Ich bin kein Experte dafür. Aber es gibt Leute, die den Arbeitsaufwand und
den Output sehr vieler Softwareprojekte gemessen und natürlich auch
kategorisiert (nach Softwaretypen) haben und auf diese Weise dazu in der
Lage sind, etwas über den durchschnittlich notwendigen Arbeitsaufwand eines
gegebenen Softwareprodukts zu sagen.

Sl, Rainer






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