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Re: [ox] FG Wiki und Lizenzfrage



Hi Stefan,

Stefan Merten wrote:
Ich interpretiere diesen Thread mal so, dass es um die Frage geht,
welche Lizenz für ein Freies Projekt sinnvoll sein kann.

Mir geht es eigentlich wirklich nur um die Frage, was für eine Lizenz
ein Wiki wie unseres haben sollte. Und der Aufhänger war die Kontroverse
mit Thomas, in der es ja auch um ein konkretes Thema und Wiki ging.

Keine Ahnung wer das war. Wie praktisch alles Organisatorische bei
Oekonux sind die Fragen rund um die Lizenz in einer Diskussion auf
[pox] geklärt worden. Wem jetzt genau welches Detail des Ergebnisses
zugerechnet werden kann ist für mich eine wenig interessante Frage.
Das nur BTW.

Ich nenne das (im besten Sinne) "hat sich halt so ergeben" und sage auch
nicht, dass wir da jetzt auf Teufel komm raus dran rütteln müssen. Aber
da wiki.oekonux.de (ohne Präfixe) in der Luft liegt, wäre dessen Start
zumindest ein sinnvoller Zeitpunkt für Änderungen.

Thomas hat nach meinem Eindruck den abstrakten Rechtsstandpunkt der
Lizenz dazu verwendet, um gegen das Projekt zu opponieren - über die
Gründe dafür mag ich nicht spekulieren. 

Solltest du mE aber, so wie ich es gemacht habe, siehe
http://de.wiki.oekonux.org/Oekonux/Projekt/Wiki/Lizenz/Talk. Thomas hat
sich da auch nach seinem Ausstieg hier noch mal geäußert.

... schädigenden Partikularinteressen ...

Vielleicht ja auch einfach Emotionen? Warum unterstellst du Thomas so was?

Ich möchte mal darauf hinweisen, dass es sich bei der ganzen Frage um
Lizenzen nach meiner laienhaften Auffassung im Wesentlichen um
Vertragsrecht handelt. Irgendein nationaler Gesetzgeber gibt hier
höchstens den Rahmen vor; alles andere regeln die Vertragspartner frei
untereinander. Insofern ist der Bezug auf irgendwelche konkreten
Regelungen im deutschen Urheberrecht sowieso nur Glasperlenspiel.

Regeln kannst du nur das, was dir zu regeln erlaubt ist. Insofern sind
die Gesetze der Rahmen, der deine vertragsrechtlichen
Handlungsmöglichkeiten bestimmt. Den soltest du also nicht ignorieren.

Wiki ein Gemeinschaftswerk, also "Werk=das ganze Wiki" (derzeit *nicht*
so bei Oekonux), dann darf er das definitiv nicht, §8 (2) UrhG:

Deine Schlussfolgerungen sind m.E. nicht haltbar. M.E. ist vielmehr
das Gegenteil der Fall. Nehmen wir mal an ein Freie-Software-Projekt
würde sich eine Lizenz geben, die diesen Passus enthält.

<zitat>Änderungen des Werkes sind nur mit Einwilligung der Miturheber
zulässig.

Wenn jede Änderung des Werks der Einwilligung aller(!) Miturheber
bedarf und die Gesamtheit der Sourcen als *ein* Werk betrachtet wird,

Einwilligung kann auch schlicht durch Dulden erfolgen. Oder durch
zähneknirschendes Tolerieren. Oder durch Kommunizieren und Aushandeln
von Kompromissen. Wohl alles soziale Techniken, die in *unserem* Wiki
*praktisch* an der Tagesordnung sind. Nach "Werk=das ganze Wiki" wäre
der Raum für mögliche Kompromisse immer viel größer als in der
gegenwärtigen Regelung.

dann ist ein Freies Werk ein einziges Minenfeld. Dann haben nämlich
zunächst mal *alle*, die irgendwann mal irgendwo einen Kommentar (im
Wiki: ein Komma) eingefügt haben, ein Mitspracherecht über *jede*
Änderung, die *irgendwo* in den Sourcen vorgenommen wird.

Das ist der Sinn kollektiver Autorenschaft. Genauso ist es auch, wenn
mehrere Leute zusammen ein Buch schreiben. Sie müssen sich irgendwann
drauf einigen, wo welche Kommas stehen und wo nicht. Und wenn sie (sehr
unwahrscheinlich) nicht zu Stuhle kommen, dann haben sie mit ihrem
Gemeinschaftswerk ein Problem. Dann schlägt ggf. der zweite Teil vom §8
(2) UrhG zu.

Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur
Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben
verweigern.</zitat>

Da wir von abstrakten Rechtsstandpunkten reden, ist dieser Sachverhalt
letztgültig nur vor Gericht zu klären - immerhin handelt es sich ja um
einen Eingriff in einen Rechtsanspruch des Miturhebers. M.a.W.: Die
heißeste Hölle wird dann auch noch vor Gericht ausgetragen.

Ich rede nicht "von abstrakten Rechtsstandpunkten", sondern von der
konkreten rechtlichen Ausgestaltung der Nutzungs- und Lizenzregeln eines
konkreten Wiki-Projekts.

Für ein Freies Projekt scheint mir also eine Konstruktion wie von dir
vorgeschlagen so ziemlich das Kontraproduktivste zu sein, das ich mir
vorstellen kann. Ganz im Gegenteil muss ein Freies Projekt vielmehr
dafür sorgen, dass die konkreten Urheber möglichst viele Rechte
möglichst schnell an das Gesamtprojekt abtreten ...

Ah ja, warum? Wenn ich die Rechte nicht mehr habe, dann kann mir schnell
einer was "überhelfen". Ich glaube nicht, dass gegenseitiger Respekt und
der Entzug der Rechte sinnvoll zusammengehen. Ich formuliere es mal so,
denn es geht normativ genau darauf hinaus: wenn du hier mitspielen
willst, dann gib erst mal die Rechte ab - das war auch das zentrale
Thema von Thomas. Ich möchte ein kollektives Subjekt - an dem ich mich
noch dazu beteilige - anders konstituiert sehen. Kannst du gern wieder
dein identifikatorisches Schema "du bist Projekt XY" drauf legen. Stimmt
sogar, aber nicht so wie du dir das denkst.

Viele Grüße, HGG

-- 

  Prof. Dr. Hans-Gert Graebe, Inst. Informatik, Univ. Leipzig
  Augustusplatz, D-04109 Leipzig, Raum 5-53	
  tel. : +49 341 97 32248
  email: graebe informatik.uni-leipzig.de
  Home Page: http://www.informatik.uni-leipzig.de/~graebe

________________________________
Web-Site: http://www.oekonux.de/
Organisation: http://www.oekonux.de/projekt/
Kontakt: projekt oekonux.de



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