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Thread: oxdeT08323 Message: 17/20 L6 | [In index] | ||
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Hallo Stefan, Stefan Matteikat wrote:
Ich kenne das Urteil nicht, aber die Rechtslage ist in dieser Hinsicht in Deutschland und Österreich völlig eindeutig: das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Das heißt, faktisch gibt es in diesem Fall kein Äquivalent zur amerikanischen Public Domain, ich kann als Urheber jederzeit sagen, ich möchte nicht, daß meine Texte auf dieser oder jener Webseite stehen. Es mag unangenehm sein, das eingestehen zu müssen, ich halte es aber für besser, weil man sich für die Zukunft unnötigen Ärger ersparen kann.
Das ist mir im Kontext "Creative Commons" nicht klar. Wenn ein Autor einen Text *explizit* unter einer CC-Lizenz, z.B. by-nd, freigibt, dann kann er m.E. solche Verbote nicht mehr rechtswirksam aussprechen. Allerdings hast du wohl recht mit Public Domain. Das gibt es auf Grund der unterschiedlichen Rechtslage im kontinentaleuropäischen Rechtsraum wohl wirklich nicht. HGG -- Prof. Dr. Hans-Gert Graebe, Inst. Informatik, Univ. Leipzig Augustusplatz, D-04109 Leipzig, Raum 5-53 tel. : +49 341 97 32248 email: graebe informatik.uni-leipzig.de Home Page: http://www.informatik.uni-leipzig.de/~graebe ________________________________ Web-Site: http://www.oekonux.de/ Organisation: http://www.oekonux.de/projekt/ Kontakt: projekt oekonux.de
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