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Re: [ox] DRM, P2P und Freie Kultur



Hi!

Am Mittwoch 09 Februar 2005 08:19 zitierte Stefan Julian:

Stefan konnte mir leider nur mit "Ja, dann muß man sich eben eigene Musik
schaffen", antworten. Eine Aussage, die ich für sehr gefährlich, weil
hochelitär halte. Nur noch auf Freie Musik zurückgreifen zu können, um
eigene Musik zu erschaffen, das grenzt die Möglichkeiten Freier Kunst
massiv ein, macht sie auf eine andere Weise extrem unfrei.

Verschärfend kommt hier hinzu, daß es von freier Musik bisher nur sehr wenig 
gibt, also die Auswahl des Materials, auf das man zurückgreifen kann, sehr 
klein ist.

Daß freie Musik nur frei sein kann, wenn die Urheberrechte penibel beachtet 
werden, ist in der Tat eine Einschränkung aus schöpferischer Sicht.

Was also ist die Lösung? In den Untergrund gehen, um die bestehenden Regeln
zu umgehen? So wie DJ Danger Mouse nur noch die Musik nur noch über P2P
verteilen? Vor allem: was, wenn P2P sich durch DRM bekämpfen lässt? Nein,
das grenzt an ein zwei-klassen-System und hat nichts mit der geplanten
Vermischung von Freier und Kommerzieller Kultur zu tun.

Illegale Musik ist ein dritter Weg neben freier und herkömmlicher proprietärer 
Musik. Sie ist zwar proprietär, aber nicht verwertbar und führt damit das 
Urheberrecht ad absurdum. Dafür gibts erstmal ein dickes Lob. Die 
eingeschränkte Quellmaterialauswahl weist sie nicht auf, allerdings ist sie 
natürlich anderweitig eingeschränkt, d.h. nicht disco- oder radiotauglich. 
Sie kann stilistische Inspiration sowohl für freie, als auch für herkömmliche 
proprietäre Musik sein. 

Die Lösung muss tatsächlich heißen, das bestehende Recht zu reformieren.
Eine Kulturflatrate wäre hier teilweise die Lösung, immerhin müßte niemand
mehr für seine Kunst bestraft werden.

Illegale Musik wäre nach wie vor weder disco- noch radiotauglich, da sich 
diese „Flatrate“ nur auf das Internet beziehen würde.

Für freie Musik bringt die Content Flatrate keinerlei Vorteil.

Aber auch eine Neuregelung des 
Zitatrechtes wäre nötig, ein Paragraph der darauf angelegt ist, Werke ab
einer bestimmten Eigenschöpfungshöhe als eigenständig anzuerkennen. Aber
dafür wären dann andere zuständig.

Das Zitatrecht ist völlig unbrauchbar, wenn man Musik in Quellform verbreiten 
möchte. Dann liegen die Samples nämlich nicht in einem Werk eingebettet, 
sondern einzeln vor.

Tschüß,
Thomas }:o{#
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Organisation: projekt oekonux.de



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