Zwei Amateurrockgruppen veröffentlichen etwa zeitgleich jeweils
eine CD. Interessanterweise sind die letzten beiden Bits jedes
Samples mit Rauschen gefüllt. D.h. pro Sekunde Musik enthält die
Aufnahme ca. 21 KB Datenmüll.
Nach einer Weile wird bekannt, daß der Datenmüll beider CDs, mit
einem einfachen Algorithmus zusammengefügt (z.B. durch
Ver-x-odern der relevanten Bits), heißbegehrte, urheberrechtlich
geschützte Werke ergibt.
Es ist hier formal nicht erkennbar, welcher Teil das
verschlüsselte Signal ist und welcher Teil der Schlüssel.
Welches der beiden Werke verstößt also nachweislich gegen das
UrhG?