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Re: [ox] Re: Urheber-Absurditaet



Thomas schreibt:
Ein Beispiel:

Zwei Amateurrockgruppen veröffentlichen etwa zeitgleich jeweils 
eine CD. Interessanterweise sind die letzten beiden Bits jedes 
Samples mit Rauschen gefüllt. D.h. pro Sekunde Musik enthält die 
Aufnahme ca. 21 KB Datenmüll.
Nach einer Weile wird bekannt, daß der Datenmüll beider CDs, mit 
einem einfachen Algorithmus zusammengefügt (z.B. durch 
Ver-x-odern der relevanten Bits), heißbegehrte, urheberrechtlich 
geschützte Werke ergibt. 
Es ist hier formal nicht erkennbar, welcher Teil das 
verschlüsselte Signal ist und welcher Teil der Schlüssel.
Welches der beiden Werke verstößt also nachweislich gegen das 
UrhG? 

wahrscheinlich wird den Juristen dazu sowas einfallen
wie Bildung einer kriminellen Vereinigung. 

Ziemlich sicher sogar.

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Organisation: projekt oekonux.de


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