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Urheber-Absurditaet (was: Re: [ox] TELEPOLIS: Tod einer Kritik)



On Friday 28 June 2002 15:46, PILCH Hartmut wrote:
Dieser Artikel birgt eine interessante Überlegung, die im Kommentar
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=1938707&forum_i
d=308 68 ausgedrückt wird:
"Lustigerweise kann ich aus jeder Information jede andere
Information gewinnen, wenn ich sie nur entsprechend dekodiere! Wenn
man sich die Sache weiterdenkt, werden jegliche
Copyright-Überlegungen ad absurdum geführt."

Das glaube ich kaum.
Das durch Kodierung abgeleitete Werk ist bereits eine klare
Urheberrechtsverletzung.
So neu ist das Kodieren nun auch wieder nicht, und das Urheberrecht
ist viel zu flexibel, um leicht ad absurdum gefuehrt zu werden.

GPL-Autoren behalten es sich selber vor, abgeleitete proprietäre Werke
dritter zu verbieten.  Wer das Urheberrecht auf diese Weise "ad
absurdum führen" möchte, führt damit auch die GPL ad absurdum.  Ein
proprietäres Werk in Binärkod ist eine Kodierung par excellence.  Wie
kann man nur auf solche brilliante Beweis-Ideen kommen?

Dass mit der Aufhebung des Urheberrechts auch die GPL aufgehoben würde, 
ist logisch, schliesslich basiert sie auf selbigem. Und den Witz der o.g. 
Argumentation hast du anscheinend nicht verstanden: Es geht nicht um das 
_Kodieren_, da die Kodierung im Zweifel "schon existiert", sondern um die 
_Dekodierung_. Weil die Kodierung nahezu beliebig ist, "verstösst" 
sozusagen jedes Werk hinreichenden Bitvolumens gegen das Urheberrecht, da 
aus ihm mit geeignetem Decoder das urhebergeschützte Werk gehoben werden 
kann. Das führt in der Tat das Urheberrecht ad absurdum.

 Ausdrücklich weist textz.com auf seiner Website daraufhin, dass
dieses Skript nicht ohne die ausdrückliche, schriftliche
Genehmigung des Suhrkamp Verlags in Frankfurt ausgeführt werden
darf. Auch gehöre das "Reverse-Engineering der Schriften eines
senilen deutschen Revisionisten nicht gerade zum Kerngeschäft von
textz.com". Als freie Software unter der GNU General Public License
der Free Software Foundation jedoch darf der Sourcecode frei
verteilt und modifiziert werden.

Darf er überhaupt nicht, denn er beruht auf einer
Urheberrechtsverletzung. Man kann nicht anderen das Urheberrecht an
etwas übertragen an dem man es selber nicht besitzt. Hier zieht jemand
den Namen der FSF in den Schmutz.

Nochmal: Es geht nicht um den Code, sondern um den Decoder. Und untersteht 
der GPL und verletzt kein Urheberrecht, sondern ist durch selbiges 
geschützt! (Btw: das Urheberrecht ist in D sowieso nicht "übertragbar")

Ciao,
Stefan

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