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Re: [ox] Re: Tod einer Kritik



Hallo Hartmut, hallo Liste,

* PILCH Hartmut <phm a2e.de> [28.6.2002]:
Dann verletzt eben nicht das "Werk hinreichenden Bitvolumens" sondern das
Dekodierprogramm das Urheberrecht.  In letzterem sind nämlich
Informationen enthalten, die aus einer fremden individuellen Schöpfung
abgeleitet sind.

Soweit kann ich Dir noch folgen. Die Autoren des Dekodierprogramms
haben es mit einer bestimmten Absicht geschrieben, nämlich um aus den
zunächst beliebigen Bytes einen ganz bestimmten Text zu dekodieren. Um
die Regel zu finden, die dies leistet, und die das Dekodierprogramm
implementiert, haben sie allerdings auf die Informationen der fremden
Schöpfung zurückgreifen müssen.

Was wäre aber, wenn Bytes und Dekodierprogramm getrennt entstanden
wären? Die Bytes sind im Zweifelsfall bloß Rauschen, die, und da muss
ich Stefan Mz. zustimmen, alles und nichts bedeuten können. Was sie
genau bedeuten, ob lauter Nullen oder eben den Walser-Text, hängt
nicht von ihnen ab sondern von einem Dekodierprogramm, mit dem sie
verarbeitet werden. Es sind viele solche Dekodierprogramme möglich,
die ganz unterschiedliche Alogrithem implementieren und die daher aus
den Bytes auch ganz unterschiedliche Ausgaben erzeugen.

Ein solches mögliches Dekodierprogramm ist dasjenige, das die Bytes in
den Walser-Text umwandelt. Was wäre, wenn dieses nun nicht zusammen
mit den Bytes vertrieben würde und ein Zusammenhang zwischen Bytes,
Dekodierprogramm und Walser-Text auch gar nicht bekannt wäre? Dem
Erzeuger der Bytes könnte dann ja wohl kaum ein Vorwurf gemacht
werden, denn diese sind im Zweifelsfall bloß Rauschen. Aber auch den
Programmierern des Dekodierprogramms kann man wohl nicht sinnvoll
vorwerfen, dass ihr Programm, das zu einem beliebigen Zweck, der mit
dem Walser-Text überhaupt nichts zu tun haben muss, entwickelt wurde,
eben diese Bytes in eben diesen Text überführt.

Man wird nicht zu dem gewünschten Ergebnis kommen, ohne
die fremde Schöpfung nach irgendwelchen Regeln zu verwursten.

Damit unterstellst Du, dass es so etwas wie ein gewünschtes Ergebnis
gibt. Nur aus getrennt voneinander betrachteten Bytes und
Dekodierprogramm lässt sich das aber nicht ableiten.

Und alle Ergebenisse solcher Verwurstung, in welcher Form auch
immer, verletzen das Urheberrecht.

Das halte ich für ein wenig unpräzise. Außerdem ist damit noch nicht
der Fall erfasst, in dem eben keine "Verwurstung" stattgefunden hat.

Das führt in der Tat das Urheberrecht ad absurdum.

Solche Gedankenspiele führen eher sich selbst ad absurdum.

Locker bleiben ...

Nochmal: Es geht nicht um den Code, sondern um den Decoder. Und untersteht
der GPL und verletzt kein Urheberrecht, sondern ist durch selbiges
geschützt! (Btw: das Urheberrecht ist in D sowieso nicht "übertragbar")

Übertragbar sind alle mit dem Urheberstatus verbundenen Rechte, nur nicht
der Urheberstatus selber.  Um solche verbalen Feinheiten geht es hier aber
nicht.

Warum gehst Du nicht auf Stefans Hinweis ein, dass bloß das
Dekodierprogramm, dass nicht notwendigerweise aus einer "Verwurstung"
des Walser-Textes entstanden sein muss, unter der GPL steht?

Gruß
Lutz
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Web-Site: http://www.oekonux.de/
Organisation: projekt oekonux.de


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