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Re: [ox] Re: Tod einer Kritik



Und den Witz der o.g.  Argumentation hast du anscheinend nicht
verstanden: Es geht nicht um das _Kodieren_, da die Kodierung im
Zweifel "schon existiert", sondern um die _Dekodierung_. Weil die
Kodierung nahezu beliebig ist, "verstösst"  sozusagen jedes Werk
hinreichenden Bitvolumens gegen das Urheberrecht, da aus ihm mit
geeignetem Decoder das urhebergeschützte Werk gehoben werden kann.

Informationstheoretisch eine nette Spielerei, aber juristisch zählt nur,
dass als Input der _Kodierung_ effektiv der Originaltext verwendet wurde,
der resultierende Code also ein vom Originaltext _abgeleitetes Werk_ ist.
Somit ist auch der Code urheberrechtlich geschützt.

Nochmal: Es geht nicht um den Code, sondern um den Decoder.

Die Dekodierung (bzw. der Decoder) ist dann unwichtig.

Gruss,
Christoph


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