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Re: [ox] Re: Sun macht [mit StarOffice] ihre eigene Scheisse



						IANAL!
Hi, Stefan!

On Monday, 15. April 2002 12:55, Stefan Meretz wrote:

. Nehmen wir an, es ist so wie du schreibst: Übergabe des
Copyrights an Sun (US-Recht). Wenn Sun OpenOffice-GPL-Code für
prop StarOffice nutzt, dann überträgt sich die GPL-Regelung
auf das StarOffice. Das werden sie nicht tun.

1. Die GPL überträgt sich von selbst überhaupt nicht. D.h. wenn
   z.B. irgendjemand eine veränderte Version von Emacs ohne
   GPL-Vermerk oder kaum rechtskräftigem Vermerk (z.B. "Dieses
   Programm ist unter GNU Copyleft") verbreitet, ist diese
   Version nicht automatisch frei. Dies kann die GPL nicht
   bewirken. Stattdessen entzieht die GPL die Rechte an dem
   einen Programm für den einen Lizenznehmer ab dem Zeitpunkt
   der ersten Verfehlung. Für jede weitere Verwertung kann dann
   der Lizenzgeber den Ex-Lizenznehmer verklagen, wenn er
   überhaupt darauf Bock hat.

   Eine unkomplizierte, automatische Übertragung der Rechte auf
   Derivate ist vermutlich mittels eines Copyleft-Laws möglich.

2. Wenn Sun die Rechte an 100% des OpenOffice.org-Codes hat,
   sind die an gar nichts gebunden. Der Copyright-Inhaber kann
   mit dem Programm machen, was er will, auch ohne GPL. Selbst
   wenn Sun ihren Code an sich selbst per GPL lizensieren
   würden, könnten sie sich nicht selbst die Rechte entziehen
   oder gar sich selbst verklagen. 

siehe auch
http://www.gnu.org/copyleft/gpl-faq.html 



- - - - -
Ich sehe hierbei nun folgenden Zusammenhang zum
"Doppelt-Frei"-Thread: OpenOffice.org ist freie Software.
Teile sind unter der Bezeichnung "Star Office" kommerziell
entstanden und von geringer Qualität (s.o.), möglicherweise
deshalb. Heute kann diese Software aber in Selbstentfaltung
weiterentwickelt werden, was auch geschieht, da sie
inzwischen frei ist. Dennoch liegen einer
Qualitätssteigerung Steine im Weg. Dies ist jedoch nicht ein
Problem der Software, sondern der Projektorganisation. Somit
wäre IMHO vielleich statt der Definition einer neuen
Softwareklasse (Was ist "doppelt Freie Software"?) die einer
neuen Projektklasse (Was ist ein "(doppelt) freies
Projekt"?) sinnvoller...

Ja, das ist es, was ich ausdrücken wollte. Dann könnte man
aber vielleicht beides so verknüpfen: "Doppelt Freie Software"
ist Software, die in einem "Doppelt Freien Software-Projekt"
entstanden ist.

(...oder: "Doppelt freie Software ist freie Software aus einem 
freien Projekt" (daher "doppelt frei"). Der Begriff "freies 
Projekt" ist doch noch frei, oder? ;o) )

Das obige definiert aber den Begriff noch nicht. Vielleicht 
sollten wir einen Kriterienkatalog aufstellen?

Mir fallen spontan folgende Sachen (ohne Rangfolge) ein:

 * Das Projekt sollte, soweit möglich, unabhängig von
   proprietärer Software (bzw. später: von jeglicher prop.
   Technik) sein.

 * Das Projekt sollte vorwiegend oder ausschließlich freie
   Software bzw. freien Content erzeugen.

 * Die Ausrüstung des Projekts sollte dem Stand der
   Freie-Software-Technik entsprechen: Ist z.B. keine
   Mailingliste o.ä. vorhanden, ist keine vernünftige
   Zusammenarbeit möglich. Projekte mit zusammengebrochener
   Kommunikation sind derzeit z.B. FreeGEM und OSCar. :o(

 * Die Teilnahme am Projekt sollte jedem möglich sein. Ein
   Projekt, das u.a. freie Software hinter verschlossenen Türen
   produziert, ist z.B. Lindows. Selbst Alpha-Testing kostet
   eine Jahresgebühr von 99 USD und verlangt zudem, in
   Verletzung der GPL, die Unterzeichnung eines NDA.

 * (Lizenzkompatiblität von ausgehendem Code)

 * (Lizenzkompatiblität von eingehendem Code)

...

cu,
Thomas
 }:o{#

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Web-Site: http://www.oekonux.de/
Organisation: projekt oekonux.de


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