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Re: Fair use (was: Re: [ox] Rundschauartikel)



Hi Thomas,

Am Dienstag, 11. Dezember 2001 22:01 schrieb Thomas Uwe Gruettmueller:

Also, es scheint zwar nach Punkt 1 legal zu sein, den
Artikel ins [ox]-Archiv einzuspeisen und damit auch im Web
abrufbar zu halten;

Vorsicht! Der Paragraph bezieht sich im Wortlaut auf
"Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare".

Stimmt. Das hatte ich überlesen. Handelt es sich aber
vielleicht um eine "öffentliche Wiedergabe"?

"Jein" - Die Mailingliste, auf die der Artikel ging, ist ja nicht selbst 
öffentlich, sondern nur für die Subskribenten zugängig. In dem Sinne ist sie 
wohl am ehesten als Teledienst im Sinne des Teledienstegesetzes (TDG) 
einzustufen.

Die archivierten Mails wiederum sind im Web öffentlich zugänglich, d.h. das 
Archiv wäre wahrscheinlich ein Mediendienst im Sinne des 
Mediendienste-Staatsvertrages (MDStV). Vermutlich kann nur das Archiv eine 
"öffentliche Wiedergabe" darstellen, aber da landen ja nur die vorher 
nicht-öffentlichen Mails. Eine von der Liste unabhängige Veröffentlichung 
gibt es nicht im Mailarchiv ...

Was folgt daraus? Das kann ich, ehrlich gesagt, nicht entscheiden. 
Präzedenzfälle dazu sind mir auch nicht gegenwärtig.

[Ich sagte ja schon, es wird "haarig", wenn man genauer hinsieht.]

Gruß, Robert
-- 
Von/From: Dipl.-Inform. Robert Gehring
E-Mail:   rag cs.tu-berlin.de
privat:   zoroaster snafu.de
________________________________
Web-Site: http://www.oekonux.de/
Organisation: projekt oekonux.de


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