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Re[2]: [ox] Wissensordnung, was: notizen zur keimform



rapid debugging...

asche aufs haupt. so fern von dem was hier diskutiert
wurde scheinen die thesen des Helmut Spinner doch nicht zu sein.
(jetzt fehlt nur noch der volltext im pdf.)


stichwort wissens(un)ordnung und copyright.


aus einem interview beim swr2:
http://www.swr2.de/gutenbytes/manuskripte/000617_cybercrime.html


Spinner: "Der Prozess der Ideenproduktion oder auch der Prozess des
Erkentnisfortschritts hat sich bislang in einem großen Freiraum
abgespielt. Dieser Raum war kein wirklich rechtsfreier Raum. Aber: er
war doch rechtlich besonders geschützt, gehegt und gepflegt. Mit
besonderen Wissensfreiheiten verbunden. Wir haben hier eine relativ
starke Trennung von Wissens- und Wirtschaftsfragen gehabt, damit
kommen wir direkt zu einem wichtigen heutigen Problem, dem des
Copyrights. Heute haben wir in Bezug auf das Internet den zunehmenden
Einfluss des Privatrechts, mit Regelungen nämlich, die rekurrieren auf
das privatrechtliche Rechtsgut des Eigentumsbegriffs. Hier geht es
schlichtweg um die Verfügungsbefugnis von Wissen, Ideen, von
wissenschaftlichen Theorien und der gleichen mehr. Und Eigentum besagt
ja ein Zweifaches. Erstens der Eigentümer hat die sogenannte
Sachherrschaft, er kann damit machen, was er will. Der zweite Aspekt
ist, er kann jede Einwirkung von Dritten ausschliessen. Nach den
Vorstellungen der klassischen Wissensordnung ist Wissen ein freies
Gut, vergleichbar wie Luft. Jeder kann darauf zugreifen, jeder kann
nehmen, was er will. Es steht in niemanden Eigentums, es ist
Gemeineigentum. Das heißt: Wir haben also die Veränderungsfreiheit des
Wissens. Ich kann sie kritisieren, kann sagen: Ihr Wissen ist falsch,
ihr Wissen irrig, verzerrt. Eigentum bedeutet, es gibt
Abwehrmöglichkeiten, Abwehrrechte gegen solche Zugriffe, auch gegen
Kritik. Und mir scheint, dass es nötig ist für eine freie
Gesellschaft, dass wir möglichst große Wissensfreiheiten haben."



Sprecher: Mit einem freien Datenfluss im Internet steht die alte
bürgerliche Eigentums- und Rechtsordnung zur Disposition. Soll im
virtuellen Wissensraum das Recht am immateriellen Eigentum aufgelöst
werden? Was hieße das für die Patentregelungen in der realen Welt? Die
ausgedehnten Wissensfreiheiten, wie sie Helmut F. Spinner fordert,
hätten sicherlich zur Folge, dass sich viele Rechtsstreitigkeiten
erübrigten. Kein Hacker bräuchte sich vor den Anwälten der
Technikindustrie mehr zu fürchten. Und die Strafverfolgungsbehörden
könnten ihre Abteilungen Datenkriminalität weitgehend schließen...


Spinner: "Polizei braucht man insbesondere dort, wenn wir irgendeine
körperliche Einwirkung haben. Wenn ein Stärkerer auf mich körperlich
einwirkt, kann ich mich nicht wehren, und in einem Rechtsstaat muss
dann diese Hilfe durch Polizei und Gerichte kommen. Im Wissensbereich
plädiere ich für eine sehr liberale Auslegung, und das bedeutet:
Wissen hat grundsätzlich keinen körperlichen Einwirkungscharakter, so
dass wir in diesem Fall auf körperliche Hilfe der Polizei nicht
angewiesen sind. Also würde ich sagen, die Polizei hat im Netz relativ
wenig zu suchen, vielleicht bei so spektakulären Fällen wie
Kinderpornographie, da würde ich sagen, da muss der Rechtsstaat
eingreifen, und damit kommen wir auf andere Weise auf das bereits
behandelte Problem zurück.?



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Organisation: projekt oekonux.de


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