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Re: [ox] Open-Content-Lizenzen nach deutschem Recht



Hallo Thomas,

Thomas U. Grüttmüller schrieb:

 (Im englischen Wiki #2 gibt es z.B. die Seite "Libre_Society", die
 mit dem Vermerk eingestellt wurde, daß sie unter der CC-BY-SA steht. Wie ist
 damit zu verfahren? Behalten und als Ausnahme gut kennzeichnen oder
 wegschmeißen? Ich bin für ersteres.)
 

Mit anderen Worten, meine Frage hinsichtlich der Lizenzen (Verwendung
der CC-BY mit Ausnahmeklauseln) beantwortest Du so: Verwendung der GFDL
mit entsprechend gekennzeichneten Ausnahmevermerken. Das könnte eine
Lösung sein, die sich gut mit der Praxis der Verwendung der CC-Lizenzen
vereinbaren läßt, wie sie sich derzeit auf der CC-Liste abzeichnet.

Zu diesem Thema paßt folgender Essay von Benjamin Mako Hill:

http://mako.cc/writing/toward_a_standard_of_freedom.html



der offenbar nach dieser (oder einer besseren?) Lösung verfährt .


Stefan

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Kontakt: projekt oekonux.de



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