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RE: [ox] Wie Erfindungen der allgemeinheit zur Verfuegung stelle




Moin Liste,
Moin Kai,

Du schriebst am 07-Jan-2004 folgendes:
[...] Aber das eigentlich eProblem ist
hier, wie bei vielen Oekonux Fragestellunegn,
wie die aus der Software bekannten Open Source
Ideen und vorgehensweisen auf die uebrigen Bereiche
zu uebertragen waeren (auch Levien hat ja "nur"
Softwarepatente, die er dann fuer Open Source
Softwraeprojekte verwenden lassen will).


Na, ja der Ansatz von Levien ist relative einfach auf den Bereich
materieller Erfindungen übertragbar; vorausgesetzt du hast eine Geld
verdienende Organisationsstruktur, die die Gebühren für die Patent-
Erteilung-Verfahren bezahlt und nicht als eigenständige juristische Person
einen Eigentumsanspruch auf das zu erteilende Patent erhebt.

Kreativer und sympatischer finde ich aber eine andere Vorgehensweise --
siehe weiter unten.

Was ist, wenn ich eine grundlegende Erfindung im "materiellen"
Bereich mache, etwa ein neues Material, eine neue
Chemikalie, einen neuen Motor o.ae.

Wie dieses absichern?

- Wo bekaeme man ueberhaupt das juristsiche Know how
  her um das abzusichern?

Eine Frage die auch mir schon gestellt habe und ich einer Antwort noch
nicht wirklich näher gekommen bin.

- Gibt es entsprechende Uebertragungen von GNU o.ae.
  auf den Bereich des Patentwesens allgemein? Wie waere
  das zu uebertragen?

"Reseach Disclosure" [zur Zeit: http://www.researchdisclosure.com/] ist
keine Übertragung von GNU in den Bereich materieller "Erfindungen" in der
Übersicht auf der Anfangseite wird es als alterantive zum Patent
beschrieben. Reseach Disclosure (RD) benutzt die gleiche Vorgehensweise wie
wohl die "erfolgreichen" (über)lebenden Projekte Freier Software. Sowohl
als auch wird nach dem Prinzip "release early, release often" verfahren,
wodurch -- weil anerkannt veröffentlicht, so bei RD -- der Entwicklungsstand
der Zeit dokumentiert ist und eine Verwertung in Patenten ausgeschlossen
wird.

Ein Projekt, das m. E. eine Übertragung von GNU in den Bereich der
Geräte-Entwicklung darstellt ist das Simputer(TM)-Projekt. Es gibt eine
formale Organisation (juristische Person) Simputer-Trust -- entsprechend
der Free Software Foundation beim GNU-Projekt und es gibt eine Simputer
General Public License.

- Wie damit umgehen, dass zur Realisiserung / Ausnutzung
  einer soclhen "materiellen" Erfindung eben nicht nur
  Man Power udn bereits vorhandene PCs benoetigt werden,
  sondern auch erhebliche Aufwaende fuer Werkzeugee, Maschinen,
  Materialien, Rohstoffe, Hallen usw.

Ja, ein Berg vor dem auch ich stehe und keine Weg hinauf weiß.

- wie im Vorfeld gemeinsame Forschung so organisierne,
  das es dann auch offen bleibt, nicht von einzelnen
  wegpatentiert wird?

Hier hilft aus meiner Sicht vorallem das "release early, release often",
kombiniert mit dem Reklamieren einer Autorenschaft (Urheberrecht) an der
betreffenden Forschung und Entwicklung -- mindestens ihrer Darstellung.
Aus dem Urheberrecht lassen sich wohl Verwertungsrechte ableiten, die eben
auch nicht exclusive sein können. Die Share-Alike-Lizenz wie sie beim
CreativeCommons Projekt entstanden ist könnte glaub ich ganz gut für
materielle Erfindungen -- ich habe selbige Lizenz bisher nur quer gelesen.

Wie im Vorfeld und wie gemeinsam organisieren?
Hast du, haben die Menschen, die dich um Rat gefragt haben konkret
Projekte, die als "Freie Erfindungen" *leben* sollen?

Gruß
ToPu


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Web-Site: http://www.oekonux.de/
Organisation: projekt oekonux.de



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