Re: [ox] Re: Urheber-Absurditaet
- From: PILCH Hartmut <phm a2e.de>
- Date: Wed, 3 Jul 2002 22:06:55 +0200 (CEST)
Offensichtlich verletzt der "Datenmuell" jeder der beiden CDs
das UrhR.
Warum? Die eine CD entstammt doch in meinem Beispiel wirklich
dem Zufallszahlengenerator.
Für den Außenstehenden ist nur klar zu entscheiden, dass die Kombination
beider Elemente ein Derivat ist. Alles andere scheint ein internes
Geheimnis des Kreises zu sein, in dem die Verletzung begangen wurde.
Sicherlich kann man das auch noch unendlich weiter verkomplizieren und
einen Richter vor schwierige Entscheidungen stellen (z.B. "Ist es hier
nocht verhältnismäßig, die 100 verschiedenen CDs mit jew 1 sek Rauschen
einstampfen zu lassen, nur weil durch eine bestimmte Kombination sich
daraus Werk Nr. 101 ergibt?")
Kompliziert scheint in diesem Fall nicht die Feststellung, dass das UrhR
verletzt wurde, sondern eher die Zuweisung von Verantwortung und die
Abwägung der Verhältnismäßigkeit bei den zu folgernden Maßnahmen.
Ist das nicht bei jeder Gesetzesregel so?
--
Hartmut Pilch, FFII e.V. und Eurolinux-Allianz +49-89-12789608
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