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Thread: oxdeT05017 Message: 18/21 L6 | [In index] | ||
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Hi On Wednesday 03 July 2002 11:23, PILCH Hartmut wrote:
Nach einer Weile wird bekannt, daß der Datenmüll beider CDs, mit einem einfachen Algorithmus zusammengefügt (z.B. durch Ver-x-odern der relevanten Bits), heißbegehrte, urheberrechtlich geschützte Werke ergibt. Es ist hier formal nicht erkennbar, welcher Teil das verschlüsselte Signal ist und welcher Teil der Schlüssel. Welches der beiden Werke verstößt also nachweislich gegen das UrhG?Offensichtlich verletzt der "Datenmuell" jeder der beiden CDs das UrhR.
Warum? Die eine CD entstammt doch in meinem Beispiel wirklich dem Zufallszahlengenerator. Wenn es für dich offensichtlich ist, daß sie das UrhR verletzt, dann gibst du damit Stefan recht. cu, Thomas }:o{# ________________________________ Web-Site: http://www.oekonux.de/ Organisation: projekt oekonux.de
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