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Re: [ox] Re: Swpat durch die Hintertuer



In einer eMail vom 21.05.01 15:58:21 (MEZ) - Mitteleurop. Sommerzeit schreibt 
phm a2e.de:

Wuerde die Justiz stur an den ihr vorgegebenen Gesetzen festhalten und
 sich auf eine moeglichst widerspruchsarme Auslegung beschraenken, so
 koennte sie den Gesetzgeber zwingen, seine Aufgabe wahrzunehmen.
 
Ich darf darauf aufmerksam machen, dass, wenn sich die Justiz nur stur an die 
Gesetze halten würde, wir heute noch den § 218 in seiner alten Form, den § 
175 (Homosexualitätsparagraph) und den Kuppeleiparagraph usw. hätten. Also 
das kann's ja nun auch nicht sein. 

Kurt-Werner Pörtner
 

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