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Re: [ox] Patentrecht und GPL



Andreas Lagemann wrote:

From: Thomas Uwe Grüttmüller <sloyment gmx.net>
To: <liste oekonux.de>
Sent: Monday, January 17, 2000 7:26 PM
Subject: Re: [ox] Patentrecht und GPL

Das Beispiel ist in sofern problematisch, als daß neue
Präparate vor ihrer Zulassung (zumindest hierzulande)
erstens ausgiebig an Tieren und zweitens am Menschen
getestet werden müssen. Dies könnte die Sache erschweren.

Das Problem liegt wohl hauptsaechlich in der Frage, wer diese Tests
bezahlt. Ich weiss leider nicht genau, wie das im Moment geregelt ist,
aber ich vermute mal, dass der Kostentraeger die Firma ist, die das
Praeparat herstellen will. Ich koennte mir evtl. vorstellen diese Tests
(bzw. die Ergebnisse) als Teil des "Bauplanes" zu betrachten und
somit auch unter die GPL zu stellen. Somit koennten auch hier die
Kosten zumindest breiter verteilt werden. Allerdings kann man diese
Tests wohl nicht privat durchfuehren, da sie, was die "Hardware" betrifft
sehr (kosten)aufwendig sind (niemand baut sich ein Tierversuchslabor ins
Wohnzimmer, oder !?). Genau das koennte aber den Erfolg in Frage
stellen, denn was die (Computer)-Software betrifft beruht der Erfolg
der GPL gerade darauf, dass jeder die prinzipielle Moeglichkeit hat
mitzumachen. Zudem besteht folgendes Problem: Wer sagt, wann
ein Praeparat ausreichend getestet ist und fuer die Anwendung freigegeben
werden kann?

In Deutschland ist es das BfARM (Bundesamt fuer Arzneimittelrecht), wo
Du dann Deine Studien vorliegen musst. Eine Publikationspflicht ergibt
sich daraus leider nicht.

Es wird viel Aufwand dafuer verwendet, solche Pruefstandards zu
internationalisieren (http://www.eudra.org).

Eine andere Moeglichkeit waere eine zentrale Pruefstelle, die die Tests
durchfuehrt und dann ein Praeparat freigibt. Das wirft dann wiederum das
Kostenproblem auf. Ausserdem ist zentrale Kontrolle eine Sache, die mir
immer Magenschmerzen bereitet.
Tja, das ist wirklich kein triviales Problem.

Vor den Studien z.B. an Patienten musst Du Sie auch erst einmal
genehmigen lassen (das ist recht dezentral, z.B darf eine Uni oder eine
Landesaerztekammer sowas).

Nachdem Harold Varmuz (NIH) mit seiner ebiomed (oeffentliche Journals)
Initiative leider auf wenig Gegenliebe gestossen ist, ist das einzige
gute Beispiel was mir fuer Open Source in Biowissenschaften einfaellt
z.Zt. das Single Nucleotide Polymorphism Consortium
(http://snp.cshl.org/), gesammelt werden hier (meist nicht direkt
verwertbare) Ein"bit"variationen im menschlichen Quellcode; ein auf zwei
Jahre mit 45 Mio USD ausgestattet (eher Peanuts). Aber schonmal ein
Schritt in einige richtige Richtung...

wohl vorraussetzung um Entscheidungen zu treffen. Das gute alte
Mehrheitsprinzip ? Naja, das hat zu 12 Jahren Kohl-Regierung gefuehrt,
nicht gerade ein Argument fuer die Qualitaet von Mehrheitsentscheidungen...

fuer manche waren es sogar 17 Jahre :)

Anmerkung: Um auf Software zuruckzukommen, auch diese ist akut von
geplanten  Aenderungen an Par. 52 der Europ. Patentkonvention gefaehrdet
(zZt ist in Europa Software ohne technische Anwendung nicht
patentierbar), vgl. http://swpat.ffii.org, und
http://www.freepatents.org).

-- 
Holger Blasum

---------------------
http://www.oekonux.de/



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