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[chox] ... einen Open Source-Entwicklungsprozess für Wahlcomputer vorschreiben



Abmahnungen vierter Ordnung
 
 Janko Röttgers   21.11.2003 

Der Konflikt um Wahlcomputer verschärft sich - Kritiker bekommen Rückhalt von 
der Politik 


Der Wahlcomputer-Hersteller Diebold versucht weiter, mit allen Mitteln gegen 
Kritiker vorzugehen. Doch zu den nächsten Abmahn-Fällen könnte auch ein 
demokratischer Präsidentschaftskandidat gehören. Mittlerweile fordern 
Politiker aller Parteien eine Nachbesserung der Technologie. 


In Auseinandersetzungen um die Sicherheit von elektronischen Wahlmaschinen 
gerät der Wahlcomputerhersteller Diebold [1] zunehmend in die Defensive. So 
begann Anfang der Woche ein Gerichtsverfahren der Electronic Frontier 
Foundation ( EFF [2]) gegen Diebold, mit dem der Konzern daran gehindert 
werden soll, weiterhin Abmahnungen an seine Kritiker und ihre 
Internetprovider zu verschicken. 


Diebold hatte in den vergangenen Monaten zahlreiche Website-Betreiber, 
Provider und Universitäten abgemahnt, die interne Memos einiger 
Diebold-Mitarbeiter publiziert oder verlinkt hatten (siehe auch: Urheberrecht 
gegen Kritiker).Die Memos dokumentieren einen äußerst schlampigen Umgang der 
Firma mit der Sicherheit ihrer Geräte. So legen sie unter anderem nahe, dass 
bei vergangenen Wahlen in den USA mehrfach Geräte eingesetzt wurden, die 
nicht den gesetzlichen Zertifizierungsvorschriften genügten. 


Im Visier: Der Provider des Providers 


Mit der von der EFF initiierten Klage wollen sich jetzt zwei Studenten des 
Swarthmore Colleges und ein Nonprofit-Provider namens Online Policy Group ( 
OPG [3]) Rechtssicherheit gegen die Diebold-Abmahnungen verschaffen. Die 
Swarthmore-Stundenten hatten die fraglichen Memos direkt auf ihrer Website 
zum Download angeboten. OPG hat dagegen nur einen Kunden, der die Memos auf 
seinem eigenen Server verlinkt hatte. 


Diebold warf dem Nutzer in einer Abmahnung vor, durch diese Links eine 
"sekundäre Urheberrechtsverletzung" begangen zu haben. OPG bekam ebenfalls 
eine Abmahnung, in der man der Gruppe vorwarf, durch die Anbindung eines 
Servers, der zu den Memos verlinkt, ebenfalls Urheberrechte zu verletzen. 
Schließlich bekam auch OPGs Upstream-Provider eine Abmahnung, sozusagen für 
eine Urheberrechtsverletzung vierter Ordnung. Mit einer Entscheidung des 
Gerichts wird bereits in den nächsten Tagen gerechnet. 


Unterstützung bekommen die Diebold-Kritiker unterdessen von dem 
US-Kongressabgeordneten und demokratischen Präsidentschaftskandidaten Dennis 
Kucinich. Der linksliberale Kucinich hat auf seiner Kongress-Website [4] 
Links zu einigen Diebold-Memos veröffentlicht. In den Augen des 
Wahlcomputer-Herstellers dürfte Kucinich damit selbst Copyright-Verletzungen 
begehen. Kucinich widerspricht dieser Auffassung jedoch auf seiner Website 
und kündigt gleichzeitig an, ein Gesetz zu erarbeiten, das einen Open 
Source-Entwicklungsprozess für Wahlcomputer vorschreiben würde. 


Die anhaltende Diskussion um derartige elektronische Wahlhelfer hat dafür 
gesorgt, dass mittlerweile Politiker aller Parteien Nachbesserungen der 
Technologie fordern. So kündigten diese Woche erstmals drei republikanische 
Kongressabgeordnete an, einen Gesetzentwurf zu unterstützen, der den Einsatz 
von Papierbelegen beim elektronischen Wählen vorschreiben würde. Die meisten 
der bisher eingesetzten Wahlcomputer bieten Wählern keine Möglichkeit, ihre 
Wahlentscheidung auf Papier dokumentiert zu bekommen. Kritiker sehen darin 
jedoch die einzige Möglichkeit, elektronische Wahlen im Nachhinein überprüfen 
zu können. 



Links 


[1] http://www.diebold.com/
 [2] http://www.eff.org
 [3] http://www.onlinepolicy.org
 [4] http://www.house.gov/kucinich/issues/voting.htm
 
 Telepolis Artikel-URL: http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/te/16138/1.html 


 
_______________________
http://www.oekonux.de/



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