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[ox-de-raw] Re: [ox-de] keimform.de: GNU AGPL - Copyleft für das Web 2.0



Hallo Florian,

Florian v. Samson schrieb:
<ironie>
Jaja, alles ganz wunderbar mit der GPLv3, sie ist sogar kompatibel zur
AGPL, nur leider weder vorwaerts- noch rueckwaertskompatbel zur GPLv2.
</ironie>
So gar nicht kompatibel, ohne wenn und aber! (Ausser natuerlich die
Lizenz lautet "GPLv2 or later".)
Das gibt noch maechtig Probleme.

Und wie stellst du dir die Alternative vor?

Dass die v3 nicht rückwärtskompatibel zur v2 sein kann, ist ja wohl klar --
wenn man alle v3-Software automatisch auch unter v2 verwenden dürfte, könnte
man sich neue Version gleich sparen.

Und was die Vorwärtskompatibilität begrifft, hat die FSF halt seinerzeit auf
Freiwilligkeit gesetzt, indem sie allen GPL-Autoren die Verwendung von
"GPLv2 or later" empfohlen hat (und die meisten haben das ja vermutlich auch
so gemacht). Creative Commons setzt dagegen auf Zwang, da steht in jeder
Lizenz drin, dass das Werk auch unter künftigen Versionen der Lizenz genutzt
werden kann.

Du kannst natürlich argumentieren, dass die FSF seinerzeit auch besser auf
Zwang statt auf Freiwilligkeit hätte setzen sollen -- aber _das_ Kind ist
dann jedenfalls schon 1991 in den Brunnen gefallen, daran kann die heutige
FSF genauso wenig etwas ändern wie irgendjemand sonst. Und ich bin mir
keineswegs sicher, ob sie durch eine solche obligatorische "or
later"-Klausel die Akzeptanz der GPLv2 seinerzeit nicht ganz schön
geschwächt hätten...

Desweiteren finde ich inhaltlich den TiVo-Paragraphen (gegen Hardware,
die nur signierte Binaries ausfuehrt) unnoetig: solche Loesungen
erfuellen alle vier Freiheiten und schraenken die Freiheit mit dem
Sourcecode GPL-konform zu verfahren ueberhaupt nicht ein. 
Nur die Hardware ist eingeschraenkt auf Binaries mit der korrekten 
Signatur, aber das ist m.E. die freie Entscheidung eines jeden Kaeufers
solch verkrueppelte Hardware zu kaufen oder eben nicht.

Wäre ich Autor von Software, die für solche Geräte ernsthaft in Frage kommt,
dann fände ich die Klausel sehr gut, denn eine solche Verwendung würde
jedenfalls nicht meiner Intention entsprechen. Und ich vermute, dass das
viele, wenn nicht die meiste Autoren von GPL-Software so sehen würden (und
die, die's anders sehen, werden eben sinnvollerweise bei GPLv2 [mit oder
ohne "or later"] oder einer anderen Lizenz bleiben, oder sie fügen der GPLv3
eine entsprechende Zusatzerlaubnis hinzu). Per "freier Entscheidung" wehren
können sich aber nach dem GPLv2-Modell nur die Käufer, die Softwareautoren
sind völlig machtlos.

Ciao
	Christian

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