Re: [ox] Re: 3.2. Weder Tauschen noch Schenken
- From: Hans Ley <hans.ley web.de>
- Date: Fri, 14 Apr 2006 15:24:51 +0200
Hallo Thomas,
vielen Dank, du hast die Problematik sehr gut erkannt, alles was veroeffentlicht ist ist nicht mehr patentierbar. Die Veroeffentlichung nutzt alleine jedoch ueberhaupt nichts, wenn man nicht die Prioritaet der Veroeffentlichung nachweisen kann.
Meiner Meinung scheidet deshalb die Loesung mit der Veroeffentlichung im Internet und der Feststellung der Prioriaet durch Hinterlegung der CDs bei einem Notar aus, weil der Nachweis, das beides uebereinstimmt nur ueber seine Person gefuehrt werden kann, er musste alles genau ueberpruefen und nur von seiner Aussage oder seinen Aufzeichnungen wuerde im Streitfall alles abhaengen. Ich glaube kaum, dass sich jemand dazu bereit finden wuerde und alle Loesungen, die von einer einzelnen Person abhaengen, sind nicht so gut.
Bei den anderen Ansaetzen weiss ich nicht, inwieweit Patentaemter und auf die kommt es ja letzten Endes an, den Nachweis einer Prioritaet uber Signaturen und doch recht komplizierte Ablaeufe, die fuer einen Nichtfachmann kaum nachvollziehbar sind, anerkennt.
Du hast mich auf einen guten Gedanken gebracht. Ich werde einfach das Deutsche Patenamt anschreiben und das Problem schildern, vielleicht hat dort jemand eine Idee. Generell halte ich die Einfuehrung einer solchen Moeglichkeit fuer ein wichtiges Anliegen. Wenn es keine einfach machbare Loesung gibt, ist eigentlich der Staat mit seiner Neutralitaetspflicht gegenueber ALLEN Buergern aufgerufen eine solche zu schaffen. Behaupte ich jetzt einfach mal so! :-))
Gruss Hans
PS. Eine andere Frage, welche anderen Berufsgruppen ausser Informatikern sind in Oekonux vertreten. Ich bin selbst auch Informatiker und gleichzeitig Maschinenbauer (Werkzeugmaschinen). Ich denke es wuerde uns einen grossen Schritt weiterbringen, wenn sich Menschen aus anderen Berufsgruppen fuer die Ideen begeistern wuerden. Vielleicht koennen wir ja mal ueber eine Werbeaktion nachdenken.
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: liste oekonux.de
Gesendet: 14.04.06 09:15:09
An: liste oekonux.de
Betreff: Re: [ox] Re: 3.2. Weder Tauschen noch Schenken
Soweit ich das Patentrecht verstanden habe, ist alles, was
veröffentlicht ist, nicht mehr patentierbar.
Wie nun aber im Internet eine Veröffentlichung nachweisen ?
Eine Idee dazu:
* ein Mediawiki aufsetzenm bzw einfach bei WikiCities eines einrichten.
* einen Notar finden, der die Idee einer "noariell nachweislichen
Veröffentlichung" von freien Daten im Netz kostenlos unterstützt
* einen Mechanismus aufbauen, der die Inhalte des Wikis in festem
Rythmus (wöchentlich ?) auf CD oder DVD brennt und diese DVD dem Notar
zukommen lässt
* der Notar macht einen Stempel auf die Hülle, und legt das Ding in
einen Save
Das ganze ginge auch ohne "reale Kopie im Umschlag", falls es die
Möglichkeit gäbe, die Veröffentlichung von etwas von einer autorisierten
Stelle digital signieren zu lassen. So ein Service würde folgendermaßen
funktionieren:
* URL einer Veröffentlichung (die sich nicht mehr ändern darf) beim
Webservice angeben
* der Webservice überprüft die Verfügbarkeit der Daten über einen
gewissen Zeitraum
* Webservice erstellt eine digitale Signatur, mit Meta-Daten über Datum
und Erreichbarkeit der Veröffentlichung und veröffentlicht diese
Weiteres Brainstorming
* falls Hashes als URLs benutzt werden, ist der Inhalt einer Datei nicht
mehr änderbar, damit kann der Part "Überprüfung auf Konsistenz" wegfallen
* es würde auch ein P2P Ansatz funktionieren für die Überprüfung: Ein
Webservice verwaltet URLs, deren Verfübarkeit nachgewiesen werden soll.
Nutzer überprüfen (d.h. rufen die Seite auf checken hash gegen Inhalt)
und signieren dies und veröffentlichen ihre Signatur. Mittels einer
normalen Suchmaschine lassen sich Nachweise für die Veröffentlichung
finden. Wenn genügend User diese signierten Konsistenz- und
Verfügbarkeitsbestätigungen veröffentlichen, sollte das einem
Gerichtsverfahren standhalten können.
URL für eine Wiki-Version der Seite: http://coforum.de/?5341
--ThomasKalka
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