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Re: [ox] Open-Content-Lizenzen nach deutschem Recht



Hallo, Hans-Gert!

Am Montag 28 November 2005 13:32 schrieb Hans-Gert Gräbe:

Eine Lizenz betrifft die Nutzung eines Werks *durch andere*. Wenn die
Lizenz in Wiki 2 (wer weiß es genau - haben wir so genau nie drüber
diskutiert) *auch damals* für das ganze Werk

...und mit "ganzes Werk" meinst du wieder mal das ganze Wiki...

als Ergebnis eines 
Community-Prozesses gemeint war (und vielleicht ist ja die Mehrheit der
damals daran Beteiligten heute noch hier und würde das im Falle eines
Rechtsstreits als ihre damalige Intention bestätigen), dann wären die
Bestimmungen der GFDL auf diesen Kopierakt *gar nicht anzuwenden*, weil
es eben keine Nutzung *durch andere* ist, sondern durch den
Rechteinhaber selbst - die Oekonux Community.

Unfug.

1. Die Oekonux Community ist keine juristische Person, allenfalls der Verein,
   und der war nicht Miturheber oder gar Rechteinhaber.  

2. Bei einem Gemeinschaftswerk müssen sich meiner Kenntnis nach die Miturheber
   untereinander abstimmen.

Tschüß,
Thomas }:o{#
--
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