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[ox] Studie zu "DRM und Consumer Acceptibility"



Hi!

Gerade in der c't 02/05, S. 26 gelesen:

  EU-Studie: "Konsumenten sind keine Piraten"

  Der Medienindustrie steht ein dreifaches Bollwerk zur Absicherung
  ihrer alten Geschäftsmodelle mit den neuen Medien zur Verfügung:
  Urheberrechtlich sind digitale Werke als geistiges Eigentum
  geschützt, technisch durch Kopiersperren und DRM-Systeme, und einen
  dritten Zaun bildet das gesetzliche Verbot der Umgehung dieser
  technischen Schutzmaßnahmen.

  Doch das Urheberrecht allein kann nicht den Einsatzbereich regeln,
  auf den DRM-Systeme tatsächlich abzielen: die Gestaltung der
  kommerziellen Beziehungen zwischen Content-Industrie und Endkunden.
  Denn dazu gehören das Vertragsrecht ebensowie der Datenschutz und
  beide sind in der einseitig auf das Urheberrecht fokussierten
  Diskussion bislang zu kurz gekommen.

  Zu dieser Einschätzung kommt eine Studiengruppe, die sich EU-Projekt
  "Indicare" (www.indicare.org [The Informed Dialogue about Consumer
  Acceptability of DRM Solutions in Europe -- SMn]) mit der Diskrepanz
  von rechtlichen Rahmenbedingungen und den Erwartungshaltungen der
  Verbraucher an die Funktionalität und den Gebrauchsnutzen digitaler
  Werke auseinander setzt.

  Die Gruppe, der von deutscher Seite Vertreter der Berlecon Research
  GmbH und des Instituts für Technikfolgenabschätzung und
  Systemanalyse (ITAS) am Forschungszentrum Karlsruhe angehören, hat
  jetzt mit der Studie "Digital Rights Management und Consumer
  Acceptability" eine 140-seitige, fundierte Bestandsaufnahme der
  DRM-Problematik vorgelegt, die in einem Plädoyer für
  verbraucherfreundlichere Content-Management-Systeme und
  Geschäftsmodelle mündet. Dazu gehört zum Beispiel die
  Weiterentwicklung der Rights Expression Languages (RELs), sodass
  diese nicht nur einseitig die Kontroll- und Verfügungsrechte der
  Anbieter implementieren, sondern sich darin auch die berechtigten
  Erwartungen der Konsumenten widerspiegeln.

  Ausnahmen erlaubt

  So könnten etwas "symmetrische" RELs dazu beitragen, dass die
  gesetzlichen Schranken des Urheberrechts - etwa die Zitierfreiheit,
  die Privilegierung der Privatkopie oder des Unterrichtsgebrauchs -
  auch weiterhin ihre Gültigkeit besitzen und nicht durch eine
  rechtssetzende Technik unterlaufen werden. Ein wesentliches Merkmal
  dieser Schranken ist jedoch, dass sie das Kopieren  nur unter
  definierten Voraussetzungen zulassen, die vom Kontext oder dem Zweck
  in der Nutzersphäre abhängen.

  Das gleiche gilt für den Respekt vor der Privatsphäre der Nutzer. Wo
  heute Napster beispielsweise dem Nutzer in den allgemeinen
  Geschäftsbedingungen die Zumstimmung zu dem Satz abknöpft: "Auch
  wenn sie offline sind, wird der Client für die Honorarabrechnung und
  zu Auswertungszwecken zählen, wie häufig sie einen Download
  abspielen", könnten DRM-Systeme ja künftig auch mit einem "Privacy
  Rights Management" gekoppelt sein. Ob allerdings die Medienindustrie
  an einer solchen Kopplung überhaupt interessiert ist und inwieweit
  der Gesetzgeber an dieser Stelle eingreifen muss, ist einer der
  Punkte, den Indicare im "informierten Dialog" in dem bis 2006
  laufenden Projekt zu klären hofft.

  (Richard Sietmann/jo)

Link zur Studie:
http://www.berlecon.de/output/en/leistungen.php?we_objectID=201

Mein Kommentar: So wie es sich anhört, schlägt es genau in die Kerbe,
die ich mit DRM-Systemen meinte, die nicht identische mit Big-Brother
sind.


						Mit Freien Grüßen

						Stefan

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Web-Site: http://www.oekonux.de/
Organisation: projekt oekonux.de



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