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[ox] Fwd: heise online: Deutsches Gericht bestätigt Wirksamkeit der GPL



Hi!

Na, das ist doch mal wieder eine gute Nachricht :-) .

------- Forwarded Message

Date:  Fri, 23 Jul 2004 17:22:32 [PHONE NUMBER REMOVED]
From:  HS <helmuth.s gmx.li>
Subject:  [chox] heise online: =?iso-8859-1?q?Deutsches=20Gericht=20best=E4tigt=20Wirksamkeit=20der=20GPL?=
To:  chat oekonux.de
Message-Id:  <E1Bo1sW-0007Kl-00.octo02 www.heise.de>

Diese Meldung aus dem heise online-Newsticker wurde Ihnen von "HS
<helmuth.s gmx.li>" gesandt. Wir weisen darauf hin, dass die
Absenderangabe nicht verifiziert ist. Sollten Sie Zweifel an der
Authentizität des Absenders haben, ignorieren Sie diese E-Mail bitte.
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23.07.2004 16:52

Deutsches Gericht bestätigt Wirksamkeit der GPL

Im juristischen Streit gegen dem Router-Hersteller Sitecom[1] hat das
Open-Source-Projekt netfilter/iptables[2] einen großen Erfolg verbuchen
können: Mit dem Urteil vom 19. Mai 2004 (Az. 21 O 6123/03) hat das
Landgericht München eine einstweilige Verfügung[3] bestätigt. Danach
darf der Hersteller Sitecom seine WLAN-Router in Deutschland vorerst
nicht mehr anbieten, die die netfilter/iptables-Software einsetzen,
aber die zugehörigen Bedingungen der Freie-Software-Lizenz GNU General
Public License GPL[4] nicht einhalten. Auch der vergleichsweise hohe
Streitwert des Verfahrens in Höhe von 100.000 Euro wurde in dem Urteil
bestätigt.

Aus der seit dem heutigen Freitag vorliegenden schriftlichen
Urteilsbegründung[5] wird deutlich, dass die Richter die GPL
grundsätzlich als rechtswirksam anerkennen. Wörtlich heißt es: "Die
Kammer teilt die Auffassung, dass in den Bedingungen der GPL
keinesfalls ein Verzicht auf Urheberrechte und urheberrechtliche
Rechtspositionen gesehen werden kann." Der klagende GPL-Entwickler sei
legitimiert, die Urheberrechte an dem Sourcecode geltend zu machen.

"Damit ist endgültig klar, dass das GPL-Modell auch nach deutschen
Recht funktioniert", frohlockte Rechtsanwalt Till Jaeger[6], der das
Projekt netfilter/iptables vertritt, im Gespräch mit heise online. Nach
diesem "wohl weltweit ersten Urteil zur Wirksamkeit und
Durchsetzbarkeit der GPL" sei sichergestellt, dass die
Open-Source-Gemeinde wehrhaft ist. Umgekehrt habe das Gericht klar
gemacht, dass niemand etwas zu befürchten habe, solange er sich an die
GPL-Regeln halte.

Ob der Router-Hersteller Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird,
ist noch nicht bekannt. Jaegers Mandant hat derweil festgestellt, das
Sitecom auf der Website ein weiteres Router-Modell (WL-111[7]) mit
einer Firmware anbietet, die gegen die GPL verstoße. Ein Ordnungsgeld
von 10.000 Euro wegen Verstoß gegen die einstweilige Verfügung habe man
diesbezüglich bereits beantragt, erklärte Jaeger.
 (hob[8]/c't)

URL dieses Artikels:
  http://www.heise.de/newsticker/meldung/49377

Links in diesem Artikel:
  [1] http://www.sitecom.com
  [2] http://www.netfilter.org/
  [3] http://www.heise.de/newsticker/meldung/46551
  [4] http://www.gnu.de/gpl-ger.html
  [5] http://www.jbb.de/html/?page=news&id=32
  [6] http://www.jbb.de/
  [7] http://www.sitecom.com/products_info.php?product_id=233&grp_id=6
  [8] hob ct.heise.de

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