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[ox] heise online: Erstmals deutscher Anbieter von Musik in Tauschbörsen verurteilt



Diese Meldung aus dem heise online-Newsticker wurde Ihnen von "Benni
<benni obda.de>" gesandt. Wir weisen darauf hin, dass die
Absenderangabe nicht verifiziert ist. Sollten Sie Zweifel an der
Authentizität des Absenders haben, ignorieren Sie diese E-Mail bitte. 
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The empire strikes back :-(
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Erstmals deutscher Anbieter von Musik in Tauschbörsen verurteilt

Erstmals ist in Deutschland ein Nutzer, der Songs über eine
Internet-Tauschbörse angeboten hatte, verurteilt worden. Neben eines
Schadenersatzes von 8000 Euro müsse der 23-Jährige eine Strafe von 400
Euro zahlen, teilte das Landgericht Cottbus mit (Az.: 95 Ds 1653 Js
15556/04 (57/04)). Nach Angaben der Deutschen Phonoverbände[1] hat der
Auszubildende tausende Musiktitel über Kazaa angeboten.

Bei einer Durchsuchung habe die Polizei 6000 MP3-Dateien gefunden und
rund 100 gebrannte CD-Rohlinge mit weit mehr als 1.000 Musiktiteln
beschlagnahmt. Der Internet-Provider hatte die Identität des
Tauschbörsennutzer auf Anfrage der Staatsanwaltschaft mitgeteilt,
erklärte die IFPI. Der 23-Jährige unterzeichnete auch eine
Unterlassungserklärung, mit der er sich verpflichtet, künftig keine
illegalen Musikangebote mehr zu unterbreiten.

Die Musikindustrie will es dabei nicht belassen: Weitere Verfahren
sollen eingeleitet werden. Beispielsweise seien bei einer
Hausdurchsuchung in der vergangenen Woche im Raum Stuttgart zwei
Computer eines 57-jährigen Lehrers mit mehreren tausend Musiktiteln
beschlagnahmt worden. Der Mann besitze aber nur 25 Original-CDs. "Der
Mann hat die Taten gestanden, das Strafverfahren läuft, und
zivilrechtliche Forderungen wurden geltend gemacht", zeigte sich der
Musikindustrieverband zufrieden.

Die deutsche Musikindustrie hatte vor kurzem angekündigt, nach dem
Vorbild der US-Branchenverbände[2] gegen Anbieter urheberrechtlich
geschützter Musik in Tauschbörsen auch juristisch vorgehen zu wollen.
Ende März wurden dann 68 Strafanzeigen gegen unbekannt[3] gestellt; auf
Grund der Anzeigen konnte die ermittelnde Staatsanwaltschaft nach
Einleitung eines Strafverfahrens dann die Provider zur Herausgabe der
User-Informationen verpflichten.
 (jk[4]/c't)

URL dieses Artikels:
  http://www.heise.de/newsticker/meldung/48028

Links in diesem Artikel:
  [1] http://www.ifpi.de/
  [2] http://www.heise.de/newsticker/meldung/46958
  [3] http://www.heise.de/newsticker/meldung/46115
  [4] jk ct.heise.de

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