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[ox] Re: Gegen die eigenen Beduerfnisse handeln?



* Stefan Meretz <stefan.meretz hbv.org> [2003-04-22 09:11]:
Zugespitzt: Menschen können sich nicht bewußt selbst schaden, wobei
"Schaden" nicht an äußerlichen Maßstäben bestimmbar ist, sondern sich
nach der konkreten Situation, wie es das Individuum erfährt, bemisst.

Somit entspricht _jede_ Handlung schlicht dem Massstab des Individuums
zur Zeit seiner Handlung, right? Das hat was tautologisches, sagt aber
immerhin aus, dass man weitergehende Aussagen offensichtlich nicht
machen kann ;-)

Wenn Individuen gegen ihre individuellen Interessen/Bedürfnisse
handeln,

Den Absatz vorher hatte ich so verstanden, dass sie das nie tun. Wenn
sich jemand bewusst in den Arm schneidet, lag das gemaess seines
individuellen Massstabes in der konkreten Situation in seinem Interesse.
Erinnert mich stark an `rational choice' (jede Handlung ist rational,
man muss nur am Massstab drehen), aber darum geht's mir hier nicht.

dann können sie das feststellen und auch erklären. Nur sie.

Mir ging's ja um objektive Interessen, nicht darum, ob Subjekte entgegen
ihren individuellen Beduerfnissen handeln (und das feststellen) koennen.
In einer Antwort auf StefanMn hast Du Deinen Punkt hierzu m.E. klarer
gemacht: Es gibt objektive Interessen, Menschen koennen entgegen diesen
Interessen handeln, aber das ist (fuer den Beobachter oder auch den
Menschen?) nicht feststellbar.

Der prinzipielle Grund, warum das nicht gehen soll, leuchtet mir nicht
ein. Du fuehrst Dein Bus-Beispiel an. Hier kann ich aus der Tatsache,
dass jemand an der Haltestelle steht, nicht ableiten, dass sein
Interesse "Bus fahren" lautet. Das Beispiel verwirrt mich in dem
Zusammenhang. Na klar, ich schau mir Handlung A an, nehme an, dass sie
auf Handlung B zielt, kann mich aber irren. Da der `objektive'
Interessenbegriff aber erstmal gar nicht ueber konkrete Handlungen
spricht, leuchtet mir der Zusammenhang zum Thema nicht ein. Wenn der Typ
in den Bus steigt, kann ich aus dieser zweiten Handlung doch auch nicht
ableiten, ob die Busfahrerei in seinem objektiven Interesse liegt oder
nicht. Ich kann im Nachhinein hoechstens feststellen, dass er
offensichtlich an der Haltestelle stand, weil er Bus fahren wollte. Da
sind wir aber vollstaendig auf der subjektiven Seite.

Wenn ich's recht sehe, ist Dein Punkt schlicht, dass ich
wissenschaftlich nichts weiter tun kann, als Handlungen zu beobachten.
Somit kann ich `objektives Interesse', auch wenn es sowas "ontologisch"
geben mag, nicht bestimmen. Ich kann keine Aussagen darueber treffen, ob
Menschen gemaess oder entgegen ihrem objektiven Interesse handeln. Auch
nicht ex post, nachdem der Mensch in den Bus gestiegen ist. Richtig?

Holger

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