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Re: [ox] Re: Urheber-Absurditaet



On Wednesday 03 July 2002 14:06, Christoph Reuss wrote:
Thomas UG konstruierte

Ein Beispiel:

Zwei Amateurrockgruppen veröffentlichen etwa zeitgleich
jeweils eine CD. Interessanterweise sind die letzten beiden
Bits jedes Samples mit Rauschen gefüllt. D.h. pro Sekunde
Musik enthält die Aufnahme ca. 21 KB Datenmüll.

Nach einer Weile wird bekannt, daß der Datenmüll beider CDs,
mit einem einfachen Algorithmus zusammengefügt (z.B. durch
Ver-x-odern der relevanten Bits), heißbegehrte,
urheberrechtlich geschützte Werke ergibt.

Es ist hier formal nicht erkennbar, welcher Teil das
verschlüsselte Signal ist und welcher Teil der Schlüssel.
Welches der beiden Werke verstößt also nachweislich gegen
das UrhG?

Aehemm... wenn der Algorithmus die Bits "ver-x-odert", dann
enthält die eine CD (im "Rausch-Teil") genau die Bits des
Originalwerkes, und die andere CD lauter Nullen  (oder: beides
invertiert). 

Daß der Schlüssel nur aus Nullen oder nur aus Einsen besteht, 
sind nur zwei (unwahrscheinliche) Möglichkeiten aus 2^n (n: 
Anzahl der Bits)

Also ganz klar ein abgeleitetes Werk.

Ja?

OK, das hier soll das geschützte Werk darstellen:
000011110000111100000000111111101111111000001111000000111110100
Sehr redundant, sofort als Menschenwerk identifizierbar.

Und hier sind Schlüssel und Kodierung:
100110100010101110111001101011000111010001010010010010101010010
100101010010010010111001010100101000101001011101010010010100110
Eine Sequenz (der Schlüssel) wurde völlig zufällig generiert und 
ist somit völlig legal, die andere (die Kodierung) hingegen 
verletzt das Urheberrecht. Woran erkennst du, welche welche ist?

(Für Nicht-Techis: eine Ver-X-Oderung ergibt 1, wenn die Bits 
verschieden sind, ansonsten 0).

Auch mit einem anderen Algorithmus handelt es sich um
abgeleitete Werke, denn offensichtlich musste ja zur
Herstellung der CDs das Originalwerk als Input verwendet
werden.

Nein, nicht zur Herstellung beider CDs, sondern nur einer der 
CDs.

Wie lässt sich das beweisen?  (dass das "Rauschen" auf den CDs
kein Zufall ist, sondern abgeleitetes Werk)   Ganz einfach:
Irgendwo müssen die CD-Hersteller ja mal die
Decodier-Anleitung veröffentlichen, damit Leute das
"heißbegehrte, urheberrechtlich geschützte Werk" aus den CDs
rückgewinnen können.  Diese Decodier-Anleitung nimmt dann der
"Ermittler" und stellt das Originalwerk aus den CDs her.  Und
die Wahrscheinlichkeit, dass diese Bitfolge _Zufall_ ist, ist 
 1/2 hoch (Anzahl Bits des Werkes), also astronomisch klein.

Das beweist nur, daß eine der beiden CDs das Urheberrecht 
verletzt und somit aus dem Verkehr gezogen werden müßte. Es 
bleibt aber unklar welche; und es kann nicht willkürlich aus dem 
Verkehr gezogen werden.

cu,
Thomas
 }:o{#

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