An alle Mitglieder des Industrieausschusses und des Ausschusses für
Informationstechnologie, -dienste
und Telekommunikation der Industrie- und Handelskammer Region
Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren,
die EU-Kommission will mit einem Richtlinienvorschlag über den
Patentschutz computerorientierter Erfindungen eine einheitliche Behandlung
softwaregestützter Erfindungen in den Mitgliedstaaten sicherstellen. Den
Richtlinienvorschlag fügen wir zu Ihrer Kenntnis in der Anlage bei.
Voraussetzung für den Schutz ist, dass eine Erfindung vorliegt, die
ein Computerprogramm beinhaltet und damit ein technischer Beitrag
geleistet wird. Die Erfindung muss geeignet sein, den Stand der Technik zu
bereichern. Zwar können schon jetzt computerimplementierte Erfindungen
beim Europäischen Patentamt oder bei den internationalen Patentämtern der
Mitgliedstaaten angemeldet werden, jedoch wird die Zuerkennung des
Patentschutzes unterschiedlich gehandhabt. Die geplante Richtlinie soll
daher einen Rechtsrahmen schaffen, um die Bedingungen für die
Patentierbarkeit einheitlich zu regeln.
Der Vorschlag der Kommision geht von der derzeitigen gerichtlichen
Praxis aus und soll bewirken, dass alle diejenigen, die neu
computerorientierte Erfindungen entwickeln, auch angemessen von ihrer
Arbeit profitieren. Gleichzeitig soll der Vorschlag vermeiden, dass der
Wettbewerb zum Erliegen kommt, Kleinunternehmer behindert werden oder die
Entwicklung interoperationsfähiger Software vereitelt wird. Ausserdem
sollen nach dem Entwurf Computerprogramme als solche und Geschäftsmethoden
nicht patentiert werden können.
Der Entwurf sieht im Einzelnen folgende Bestimmungen vor:
- Regelung der Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen,
Art. 1.
- Begriffsdefiniton einer computerimplementierten Erfindung, Art. 2.
- Vorausetzungen für die Patentierbarkeit, Art.4.
- Fortbestehen des Schutzes von Computerprogrammen durch das
Urheberrecht, insbesondere der Vorschriften über die
Dekompilierung und die Interoperabilität, Art. 6.
Die Kommission geht bei ihrem Vorschlag davon aus, dass sich
Patentrecht und Urheberrecht gegenseitig ergänzen. Das Urheberrecht
schützt den gesamten Code eines Betriebssystems, eines Spiels oder einer
Geschäftssoftware gegen unerlaubte Vervielfältigung, Verbreitung und
Nutzung, während sich das Patent nur auf die patentierte Komponente als
solche erstreckt.
Wir haben Gelegenheit zu diesem Richtlinien-Entwurf der
EU-Kommission Stellung zu nehmen und wären für Ihre Rückäußerung bis zum
10. April 2002 dankbar.