Re: [ox] Verteilungsproblem, Geld
- From: Stefan Meretz <stefan.meretz hbv.org>
- Date: Sat, 21 Jul 2001 19:09:28 +0200
Hi Thomas,
thomas co-buero.de schrieb:
Stefen_Meretz schrieb:
: Das "eigentlich" schon gesellschaftlich (obgleich privat)
produzierte Gut wird mir vorenthalten, was mich zwingt, ein Äquivalent
(Geld) herzuschaffen, was mich zwingt, mich zu verdingen gegen ein
solches Äquivalent, in dem ich z.B. Güter schaffe, die anderen
vorenthalten werden (daraus zu folgern, es handle sich um ein
Verteilungsproblem, ist aber naiv, dem allerdings die klassische
Arbeiterbewegung egal welcher Schattierung stabil folgte).
Nach meinem Verständniss bisher (und ich bitte dies gegebenenfalls zu
korrigieren) ist es gerade ein "Verteilungsproblem".
Mir erscheint Geld der Spiegel gesellschaftlich sanktionierter
Eigentumsrechte zu sein.
( Eigentumsrecht : die Möglichkeit zur gesellschaftlich sanktionierten
künstlichen_Verknappung nach Wahl des Eigentümers )
Das hört sich so an, als ob es ein beliebig willkürlicher Akt wäre. Auch
diese personalisierende Vorstellung eines raffgierigen bösen
Kapitalisten ist ein ungutes Erbe der alten Arbeiterbewegung. Marx
stellt aber klar, dass der Kapitalist als solcher nur "personifiziertes
Kapital" ist, also eine notwendige Funktion ausführt.
Der Zwang, das Äquivalent herzuschaffen und zu tauschen, ist doch
gerade durch diese Eigentumsrechte gegeben.
Diese Funktion - die Verwertung des Werts zu organisieren - ist nicht
ursächlich Folge des Eigentumsrechts, sondern dieses sanktioniert den
Prozess der Wertverwertung in der Konkurrenz.
Ich könnte mir doch ansonsten einfach das nehmen,
was mir fehlt. Es liegt zumeist nicht in der _persönlichen_
Macht des Besitzenden, es mir zu verwehren.
Richtig. Doch der Gegensatz zu "persönlichen Macht", die etwa die
vorbürgerlichen feudalen Verhältnisse kennzeichnete, ist die "abstrakte,
entfremdete Macht" des selbstreferenziellen masslosen Prozesses der
Wertverwertung. Dieser "Macht" müssen sich alle stellen, und diese
"Macht" wird durch das Eigentumsrecht befestigt.
Der Zwang wird also bedingt durch das nichtverhandelbarsein einer bestimmten
Verteilung (von Eigentumsrechten). Freie_Kooperation (nach Spehr) würde genau
diese hinterfragen.
Aufgrund des nichtpersonalen Charakters der "abstrakt-entfremdete Macht"
und weil die Freie Kooperation nur die Ebene der unmittelbaren (und
nicht der gesamtgesellschaftlichen) Kooperation betrifft, kann die Freie
Kooperation die "abstrakt-entfremdete Macht" eben gerade nicht in Frage
stellen. Sie hinterfragt sie auch noch nicht mal.
Ciao,
Stefan
--
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di / HBV
HA II, Abteilung Datenverarbeitung
Kanzlerstr. 8, 40472 Duesseldorf
--
stefan.meretz hbv.org
maintaining: http://www.hbv.org
see also: http://www.verdi.de
private stuff: http://www.meretz.de
--
________________________________
Web-Site: http://www.oekonux.de/
Organisation: projekt oekonux.de