- GEMA-Gebuehren fuer CD-Brenner
Kuenftig sind auch fuer CD-Brenner GEMA-Abgaben faellig. Das hat die
Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt entschieden. Zur
Begruendung hiess es, mit den CD-Brennern koennten Kopien von Musik-CDs
angefertigt werden. Deshalb seien Gebuehren faellig. Im konkreten Fall
wurde die Firma Hewlett Packart verpflichtet, fuer jeden verkauften
CD-Brenner 17 DM GEMA-Gebuehren zu bezahlen. Die GEMA vertritt die
Urheberrechte von Musikern und Textern. Sie sorgt unter anderem dafuer,
dass bei der Vervielfaeltigung von Musikstuecken die Urheber nicht leer
ausgehen.