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[chox] heise online: Archive klagen in den USA gegen Copyright-Regelungen



Diese Meldung aus dem heise online-Newsticker wurde Ihnen von "Chox
<helmuth.s gmx.li>" gesandt. Wir weisen darauf hin, dass die
Absenderangabe nicht verifiziert ist. Sollten Sie Zweifel an der
Authentizität des Absenders haben, ignorieren Sie diese E-Mail bitte. 
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Archive klagen in den USA gegen Copyright-Regelungen

Das Standford Center for Internet and Society (CIS[1]) hat im Namen des
Internet Archive und des Prelinger Archive bei einem Bezirksgericht in
Kalifornien eine Klage (PDF[2]) gegen geltende Copyright-Gesetze
eingereicht. Der Berne Convention Implementation Act (BCIA) und der
Copyright Term Extension Act (CTEA) verstießen gegen das Recht auf
freie Rede. In der Klage fordern die Archive, das Gericht möge
feststellen, dass die Regelungen "verwaister" Urheberrechte, also
jener, die noch nicht abgelaufen, aber nicht länger verfügbar sind, die
Verfassung verletzten.

Der oberste Gerichtshof der USA hatte im Januar 2003 die Verlängerung
der Copyright-Fristen für künstlerische Werke bei Einzelpersonen von 50
auf 70 Jahre nach dem Ableben des Urhebers und auf 95 Jahre für Firmen
bestätigt[3]. Unter anderem hatte der Rechtsprofessor Lawrence Lessig
von der Stanford University geklagt[4], weil der US-amerikanische
Kongress in den vergangenen 40 Jahren gegen die Verfassung verstoßen
habe, als er die Copyright-Frist insgesamt elf Mal verlängert hatte.

Den Klägern geht es nun darum, die Kultur von "unnötigen und
schädlichen" Regulierungen zu befreien. Eine Serie der Veränderungen an
Copyright-Gesetzen habe lediglich den Eignern geholfen, während jenen,
die in der digitalen Welt kulturell arbeiten wollten, behindert würden.
Im Unterschied zum ersten Verfahren argumentieren die Archive nicht
gegen die Verlängerung der Fristen. Stattdessen sagen sie, der Wechsel
vom "bedingten Copyright-System" hin zum jetzigen, das jedem Urheber
automatisch das Coypright zuspricht, auch wenn sie es nicht begehren,
sei verfassungsrechtlich problematisch. Vor 1976 mussten Urheber ihre
Ansprüche anmelden.

Als Beispiel für jene Aktivitäten, die durch die geltenden
Copyright-Regeln behindert werden, wird in einer Mitteilung das
Internet Archive genannt, das zusammen mit der National Science
Foundation und den Regierungen von Indien und China das "Million Book
Project" betreibt. Darin sollen in der Zukunft eine Million Bücher
digital und verfügbar sein. Die geltenden Gesetze machten es aber
schwer, Werke in die Bibliothek aufzunehmen, selbst wenn deren Urheber
verstorben sind.
 (anw[5]/c't)

URL dieses Artikels:
  http://www.heise.de/newsticker/meldung/45982

Links in diesem Artikel:
  [1] http://cyberlaw.stanford.edu/
  [2] http://cyberlaw.stanford.edu/about/cases/Civil%20Complaint%203-22-04.pdf
  [3] http://www.heise.de/newsticker/meldung/33704
  [4] http://www.heise.de/newsticker/meldung/25001
  [5] anw ct.heise.de

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