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Thread: choxT00292 Message: 1/1 L0 | [In date index] | [In thread index] | |
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Sehr geehrte Linux-Anwender, sehr geehrte SuSE-Partner, http://www.suse.de/de/company/press/press_releases/archive03/sco_seibt.html die von The SCO Group in den USA erhobenen Forderungen von Lizenzgebühren für die Nutzung von Linux-Servern mit mehreren Prozessoren basierend auf dem Linux-Kernel 2.4 und neuer, der von SCO urheberrechtlich geschützt sein soll, entbehrt nach unserem aktuellen Kenntnisstand jedweder Grundlage. Tatsache ist, dass The SCO Group trotz vielfältiger Aufforderung bislang noch keinen schlüssigen Beweis für ihre Behauptungen erbracht hat. Stattdessen wurde die SCO GmbH in Deutschland mit Blick auf diese Äußerungen von verschiedenen Seiten abgemahnt. Im Juni wurde der SCO GmbH im Wege einer Einstweiligen Verfügung vom Landgericht Bremen bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu EUR 250.000 verboten, im geschäftlichen Verkehr die Behauptung zu verbreiten, dass LINUX-Betriebssysteme unrechtmäßig erworbenes geistiges Eigentum von SCO UNIX® beinhalten und/oder dass Endanwender, die LINUX einsetzen, für die damit verbundenen Schutzrechtsverletzungen der SCO Intellectual Properties haftbar gemacht werden können. Kurz darauf wurde der SCO GmbH vom Landgericht München I im Wege einer Einstweiligen Verfügung ebenfalls untersagt, die o.g. Aussagen aufzustellen oder zu verbreiten sowie zu behaupten, Linux sei ein nicht autorisiertes Derivat von Unix. Nach Ansicht des Landgerichts München I hat die SCO GmbH mit ihren Aussagen auf ihrer Website bereits gegen diese Einstweilige Verfügung verstoßen. Aus diesem Grund hat das Landgericht München I am 28. August 2003 ein Ordnungsgeld in Höhe von EUR 10.000 gegen die SCO GmbH verhängt. Gegenüber dem LinuxTag e.V. hat die SCO GmbH eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben und sich weiterhin verpflichtet, nicht zu behaupten, Käufer von Linux-Betriebssystemen hätten Strafverfolgung zu befürchten, es sei denn, es handele sich bei den gekauften Betriebssystemen um SCO Linux oder Caldera Linux. Auch wenn gegen die o.g. Beschlüsse Rechtsbehelfe eingelegt werden können, gehen wir davon aus, dass die Entscheidungen im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens bestätigt werden würden. Um eine möglichst rasche Beendigung der öffentlich geäußerten Forderungen seitens SCO auch in den USA zu erwirken, führt der US-amerikanische Linux-Distributor Red Hat eine entsprechende Klage gegen SCO in den Vereinigten Staaten. Diese werden wir nach Kräften unterstützen. Wir sind davon überzeugt, dass SCOs Behauptungen auch vor den amerikanischen Gerichten keinen Bestand haben werden. Linux-Entwickler, -Anbieter und -Anwender werden mit gestärkter Rechtssicherheit aus dieser Auseinandersetzung hervorgehen. Mit besten Grüßen Richard Seibt CEO SuSE Linux Diese Meldung steht Ihnen auch als PDF-Version zur Verfügung. _______________________ http://www.oekonux.de/
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