DISCLAIMER DISCLAIMER DISCLAIMER DISCLAIMER

Die hier archivierte Mail kann, muss sich aber nicht auf den Themenkomplex von Oekonux beziehen.

Insbesondere kann nicht geschlossen werden, dass die hier geäußerten Inhalte etwas mit dem Projekt Oekonux oder irgendeiner TeilnehmerIn zu tun haben.

DISCLAIMER DISCLAIMER DISCLAIMER DISCLAIMER

Message 00292 [Homepage] [Navigation]
Thread: choxT00292 Message: 1/1 L0 [In date index] [In thread index]
[First in Thread] [Last in Thread] [Date Next] [Date Prev]
[Next in Thread] [Prev in Thread] [Next Thread] [Prev Thread]

[chox] SuSE-CEO Richard Seibt antwortet auf SCO-Forderungen




Sehr geehrte Linux-Anwender, sehr geehrte SuSE-Partner, 
http://www.suse.de/de/company/press/press_releases/archive03/sco_seibt.html



die von The SCO Group in den USA erhobenen Forderungen von Lizenzgebühren für 
die Nutzung von Linux-Servern mit mehreren Prozessoren basierend auf dem 
Linux-Kernel 2.4 und neuer, der von SCO urheberrechtlich geschützt sein soll, 
entbehrt nach unserem aktuellen Kenntnisstand jedweder Grundlage. Tatsache 
ist, dass The SCO Group trotz vielfältiger Aufforderung bislang noch keinen 
schlüssigen Beweis für ihre Behauptungen erbracht hat. Stattdessen wurde die 
SCO GmbH in Deutschland mit Blick auf diese Äußerungen von verschiedenen 
Seiten abgemahnt. 


Im Juni wurde der SCO GmbH im Wege einer Einstweiligen Verfügung vom 
Landgericht Bremen bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung 
festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu EUR 250.000 verboten, im 
geschäftlichen Verkehr die Behauptung zu verbreiten, dass 
LINUX-Betriebssysteme unrechtmäßig erworbenes geistiges Eigentum von SCO 
UNIX® beinhalten und/oder dass Endanwender, die LINUX einsetzen, für die 
damit verbundenen Schutzrechtsverletzungen der SCO Intellectual Properties 
haftbar gemacht werden können. 


Kurz darauf wurde der SCO GmbH vom Landgericht München I im Wege einer 
Einstweiligen Verfügung ebenfalls untersagt, die o.g. Aussagen aufzustellen 
oder zu verbreiten sowie zu behaupten, Linux sei ein nicht autorisiertes 
Derivat von Unix. Nach Ansicht des Landgerichts München I hat die SCO GmbH 
mit ihren Aussagen auf ihrer Website bereits gegen diese Einstweilige 
Verfügung verstoßen. Aus diesem Grund hat das Landgericht München I am 28. 
August 2003 ein Ordnungsgeld in Höhe von EUR 10.000 gegen die SCO GmbH 
verhängt. 


Gegenüber dem LinuxTag e.V. hat die SCO GmbH eine entsprechende 
Unterlassungserklärung abgegeben und sich weiterhin verpflichtet, nicht zu 
behaupten, Käufer von Linux-Betriebssystemen hätten Strafverfolgung zu 
befürchten, es sei denn, es handele sich bei den gekauften Betriebssystemen 
um SCO Linux oder Caldera Linux. 


Auch wenn gegen die o.g. Beschlüsse Rechtsbehelfe eingelegt werden können, 
gehen wir davon aus, dass die Entscheidungen im Rahmen eines 
Hauptsacheverfahrens bestätigt werden würden. 


Um eine möglichst rasche Beendigung der öffentlich geäußerten Forderungen 
seitens SCO auch in den USA zu erwirken, führt der US-amerikanische 
Linux-Distributor Red Hat eine entsprechende Klage gegen SCO in den 
Vereinigten Staaten. Diese werden wir nach Kräften unterstützen. 


Wir sind davon überzeugt, dass SCOs Behauptungen auch vor den amerikanischen 
Gerichten keinen Bestand haben werden. Linux-Entwickler, -Anbieter und 
-Anwender werden mit gestärkter Rechtssicherheit aus dieser 
Auseinandersetzung hervorgehen. 


Mit besten Grüßen 


Richard Seibt
 CEO SuSE Linux 


Diese Meldung steht Ihnen auch als PDF-Version zur Verfügung. 


_______________________
http://www.oekonux.de/



[English translation]
Thread: choxT00292 Message: 1/1 L0 [In date index] [In thread index]
Message 00292 [Homepage] [Navigation]