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[ox-de] keimform.de: GNU AGPL — Copyleft für das Web 2.0



http://www.keimform.de/2007/07/10/gnu-agpl-copyleft-fuer-das-web-20/

GNU AGPL — Copyleft für das Web 2.0

Von StefanMz, 10. Juli 2007, 15:08 Uhr 

Die neue Version 3 der GNU General Public License (GNU GPL) 
[http://www.keimform.de/2007/06/30/gpl-v3-veroeffentlicht/] löst viele 
aktuelle Anforderungen an den Schutz der Freiheit der Nutzer_innen und 
Entwickler_innen Freier Software. Zwar meint (mal wieder) 
[http://www.linux-magazin.de/content/view/full/14186] Microsoft, dass 
die GPL V3 für sie nicht gelte, auch wenn sie nach dem Deal mit Novell 
selbst zum Distributor von GPL V3 lizensierter Software werden 
könnten -- aber das wird sich ggf. vor Gericht zeigen.

Ein wenig komplizierter ist die Lage bei Web-Anwendungen. Zwar kann eine 
entsprechende Web-Software durchaus unter der GPL stehen -- etwa weil 
sie selbst auf GPL-Software aufbaut --, jedoch muss der Quellcode nicht 
notwendig zur Verfügung gestellt werden. Warum? Weil die Software 
selbst gar nicht verteilt wird -- nur dann greift die GPL --, sondern 
nur als Dienst läuft, auch SaaS 
[http://de.wikipedia.org/wiki/Software_as_a_Service] genannt. Aus 
diesen Grund wurde die Affero General Public License (AGPL) 
[http://de.wikipedia.org/wiki/Affero_General_Public_License] 
geschaffen.

Die bisherige AGPL [http://www.affero.org/oagpl.html] war jedoch 
inkompatibel zur GNU GPL V2. Das ändert sich jetzt mit der neuen GPL 
V3, die in §13 explizit die Kompatibilität der nun in die GNU-Obhut 
übernommene GNU AGPL festhält. Die GNU AGPL befindet sich noch im 
Entwurfsstadium [http://gplv3.fsf.org/agplv3-dd1.html] und kann noch 
für eine gewisse Zeit diskutiert 
[http://gplv3.fsf.org/comment/agplv3-draft-1.html] werden. Auch wenn 
die genaue Formulierung damit noch nicht feststeht, ist das Ziel klar: 
Bei Web-Software muss der Quellcode verfügbar gemacht werden.

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