Re: [ox-de] Zu Ton und Inhalt freier Kommunikation
- From: Jac <sortesindet marsmail.de>
- Date: Fri, 28 Jul 2006 03:01:25 +0200
Am Dienstag, 25. Juli 2006 12:12 schrieb Christoph Reuss:
Dies ist keine Straftat, sondern ist durch das Recht auf
Meinungäußerung im GG abgedeckt.
Die verleumderische Unterstellung einer Straftat (Verbreiten rassistischer
Hetze) ist wiederum eine Straftat. Das Recht auf Meinungsäusserung
erstreckt sich nicht auf Verleumdung, sonst wäre dieses Delikt ja
inexistent.
Ach - wo wir gerade bei Verleumdungen sind.
Die verleumderische Unterstellung, ich würde hier lügen oder
Orwellsche Verdrehungen verbreiten, ist dann ja wohl auch eine
Straftat, die nicht durch die Meinungsäußerung abgedeckt ist.
Nach wie vor bin ich der Meinung, daß Deine Argumentation im
Hinblick auf indianische Kulturen - diese seien restlos unterge-
gangen und würden heute überhaupt nicht mehr bestehen - sich
mit der Argumentation amerikanischer Rassisten deckt, die dies
behaupten, um die Rechtansprüche bestehender indianischer
Nationen in den USA und in Canada als unlauter und unhaltbar
hinzustellen. Weder sage ich damit "Du Rassist" noch werfe
ich Dir die Verbreitung rassistischer Hetze vor, sondern äußere
meine Meinung zu Deiner Argumentation.
Es ist eine Tatsache, daß sowohl indianische Nationen als auch
Inuit-Communities heute noch bestehen und vor den Gerichten
der USA und Canada offiziell anerkannt werden. Vor Gericht haben
die Inuit kürzlich erst die Gründung eines Inuit-Bundesstaates in
der kanadischen Union erstritten. Diese Tatsachen zu negieren,
kann wirklich nur als orwellsche Verdrehung Deinerseits ge-
wertet werden, als Versuch, Argumente meinerseits durch Beugung
der Wahrheit als unhaltbar auszusortieren.
Jacob
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