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[ox] Schnipsel 5/6



Liebe Liste,

und die vorletzte Schnipsel-Sammlung.


						Mit Freien Grüßen

						Stefan

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Aus: c't 13/03, Seite 58

Studie: überschätzter E-Commerce

Die Bedeutung des elektronischen Handels ist einer Studie des
Forschungszentrums Karlsruhe (FZK) zufolge bislang überschätzt worden.
Geschäfte via Internet hätten die Handelswelt zwar verändert, aber
nicht revolutioniert. Der Warenaustausch per Mausklick habe in den
vergangenen Jahren in Deutschland deutlich zugelegt. Dennoch seien
2002 elektronische Vertriebskanäle nur zu 1,6 Prozent am Gesamtumsatz
des deutschen Einzelhandels beteiligt gewesen, berichtet das
Forschungszentrum. Langfristig werde E-Commerce im Einzelhandel nicht
über zehn Prozent kommen. (anw)

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Aus: c't 12/03, Seite 106

Richard Sietmann

Irrungen und Wirrungen

Wachsende Kritik an Hochschulpatenten

*Behindern Software-Patente und das Hochschulpatentwesen die
Entwicklung des Semantic Web und des Grid-Computing? Wissenschaftler
warnen vor den kontraproduktiven Folgen des steigenden Drucks zur
Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen.*

Software ist in den USA seit vielen Jahren patentierbar, auf dieser
Seite des Atlantik befindet sich die beabsichtigte Rechtsangleichung
mit der umstrittenen "Draft Directive on the Patentability of
Computer-Implemented Inventions" der EU-Kommission im
Abstimmungsverfahren des Europäischen Parlaments. Hüben wie drüben
sind Forscher zunehmend gehalten, die verwertbaren Ergebnisse ihrer
Arbeit zu patentieren, damit die Universitäten wirtschaftlichen
Mehrwert produzieren.

Doch inzwischen mehren sich die Stimmen, die vor den Folgekosten
dieser Entwicklung warnen. So droht die politisch gewollte
Kommerzialisierung geistigen Eigentums zu verhindern, dass sich beim
Semantic Web und Grid Computing jener Vernetzungseffekt wiederholt,
mit dem Internet und World Wide Web binnen weniger Jahre die Welt
eroberten. Im Wissenschaftsmagazin Science appellierte deshalb der
US-Informatiker James Hendler von der University of Maryland kürzlich
an seine Fachkollegen, sie sollten "gegen die Schutzrechtspolitik und
den aus dem Ruder laufenden Patentierungswahn kämpfen, die die freie
Verbreitung unserer Produkte unmöglich machen".

Das Grid-Computing zielt auf die Bündelung von Prozessor- und
Speicherkapazität über schnelle Internetverbindungen, sodass die
verteilten Ressourcen dem User wie ein einziger virtueller
Superrechner erscheinen. Im Semantic Web werden die heute lediglich
verlinkten Webseiten um maschinenlesbare Deskriptoren erweitert.
Verknüpft man diese mit fachsprachlichen Thesauri, lassen sich
Bedeutungszusammenhänge automatisch herstellen, was enorme
Erleichterungen bei Recherchen in vernetzten digitalen Archiven
verspricht.

Dabei sind die Wissenschaftler auf den freien Austausch der Programme
und Werkzeuge angewiesen, die das Zusammenspiel der
Peer-to-Peer-Vernetzung über das Internet organisieren sollen, mahnt
Hendler. "So wie das World Wide Web ursprünglich aus offenen Quellen
und offenen Inhalten entstand, so muss sich auch das Semantic Web
entfalten können."

Karrierefaktor

"Die Patentorientierung läuft dem Bottom-up-Approach, der im WWW super
funktioniert hat, eigentlich zuwider", meint auch einer der führenden
Forscher auf dem Gebiet des Semantic Web in Deutschland, Rudi Studer
von der Universität Karlsruhe. Der Leiter des Instituts für Angewandte
Informatik und Formale Beschreibungsverfahren (AIFB) kann die
Befürchtungen seines amerikanischen Kollegen nachvollziehen.
"Entwicklungen, die wie das Semantic Web oder Grid-Computing inhärent
dezentral angelegt sind, beruhen auf dem freien Informationsaustausch
und leben davon, dass weltweit viele die Puzzle-Stückchen der
Technologie erarbeiten, die jeder andere verwenden kann, um seinen
Teil des Puzzles weiterzuentwickeln."

Zwar muss auch eine zum Patent angemeldete Erfindung nach einer
gewissen Frist offen gelegt werden, sodass dann die zugrunde liegende
Idee der weiteren Forschung zur Verfügung steht; im Vergleich zu einer
wissenschaftlichen Publikation bleibt das Forschungsergebnis wegen des
langen und aufwendigen Procedere im Vorfeld einer
Schutzrechtsanmeldung jedoch für die Fachöffentlichkeit "sehr viel
länger versteckt", beschreibt Studer das Problem. "Wenn da Dinge
jahrelang unter Verschluss gehalten werden, ist das gerade in solch
schnelllebigen Bereichen für die Entwicklung fatal."

Diese Bedenken teilt der im Bundesforschungsministerium (BMBF) für das
Patentwesen zuständige Referatsleiter Günter Reiner nicht. Ihm kommt
die Debatte über Software-Patente "etwas fundamentalistisch" vor: "Es
gibt ein ganz einfaches Mittel gegen die Patentierung, nämlich
veröffentlichen - von dem Moment an kann niemand mehr patentieren."
Doch diese Möglichkeit besteht wohl nur im Prinzip. Wenn nämlich die
Effizienz der Forschung zunehmend an der Zahl der erteilten Patente
und an den Lizenzrückflüssen gemessen wird, ist der einzelne
Wissenschaftler nicht mehr frei in seiner Entscheidung zwischen der
Patentanmeldung oder der Publikation in einer Fachzeitschrift. Für die
US-amerikanischen Informatiker, hat Studer beobachtet, sind Patente
schon ein Karrierefaktor, weil sie bei Berufungen und der Bewilligung
von Forschungsmitteln oftmals als Bewertungsmaßstab dienen. "Solche
Trends springen oft über den Atlantik und tauchen bei uns in ähnlicher
Form auf."

Wie der Bayh-Dole-Act von 1980 in den USA, so verfolgte auch die 1996
gestartete Patentinitiative des BMBF das Ziel, den wissenschaftlichen
Elfenbeinturm in einen Marktplatz zu verwandeln. Den mehr als 100
Milliarden Mark im Jahr, die das deutsche Wissenschaftssystem koste,
stünden nur rund 35 000 Patente gegenüber, rechnete der damalige
Bundesforschungsminister Jürgen Rüttgers vor. "Dem einzelnen Patent
entspricht somit ein gesamtgesellschaftlicher Mitteleinsatz von rund
drei Millionen Mark - das ist üppig." Die schutzrechtliche Sicherung
kommerziell verwertbarer Erfindungen sollte daher das
Innovationspotential aktivieren und die Voraussetzungen für das
wirtschaftliche Engagement in neue Produkte und Verfahren verbessern.

Rüttgers Nachfolgerin Edelgard Bulmahn setzte diese Politik nahtlos
fort und stellte aus UMTS-Mitteln 100 Millionen Mark für den Aufbau
professioneller Patentverwertungsagenturen zur "systematischen
Erschließung von wirtschaftlich verwertbaren Ergebnissen der
Forschungsarbeiten in den Hochschulen und Forschungseinrichtungen" zur
Verfügung. Zugleich initiierte sie die Abschaffung des
Hochschullehrerprivilegs im Arbeitnehmererfindergesetz. Seit Februar
2002 haben die Hochschulen ähnlich wie Unternehmen das Recht,
Erfindungen ihrer Mitarbeiter zum Patent anzumelden und damit die
wirtschaftliche Verwertung zu forcieren.

"Unvernünftig und unnötig"

Dass die Wissenschaft mit der zunehmenden Ausrichtung der
Hochschulforschung auf die Schaffung und Verwertung geistigen
Eigentums Schaden nimmt, treibt inzwischen auch die britische Royal
Society um. Im April verabschiedete sie den Report "Keeping science
open: the effects of intellectual property policies on the conduct of
science", in dem sie sich mit den Konsequenzen der Ausweitung des
Patent- und Urheberrechtsschutzes sowie der EU-Datenbankrichtlinie
auseinander setzt und dazu neben der Biotechnologie die Informatik als
Beispiel eines besonders betroffenen und dynamischen
Forschungsgebietes heranzieht. "Technologischer Fortschritt und
wirtschaftliche Interessen", so die Schlussfolgerung der neunköpfigen
Kommission, hätten neue Gesetze und gerichtliche Entscheidungen zum
geistigen Eigentum hervorgebracht, die den freien Zugang zu
Informationen "unvernünftig und unnötig" einschränken, das bislang
ausgewogene Rechtssystem verändern und die wissenschaftliche Arbeit
behindern. Im Interesse der Gesellschaft müsse diese Ausgewogenheit
wieder hergestellt werden.

"Wir halten das Argument, dass Europa in der Handhabung der
Patentfähigkeit von Computerprogrammen den USA folgen sollte, nicht
für zwingend", kritisiert die Royal Society die geplante
Software-Patent-Richtlinie der EU. "Der Erfolg der
Open-Source-Software-Bewegung zeigt, dass hohe Innovationsraten in der
Programmierindustrie auch ohne den Rückgriff auf Patente möglich
sind." Den Schaden hat die Wissenschaft, denn während produktive
Forschung auf den freien Fluss der Ideen und Informationen angewiesen
ist, Erfindungen aber nur patentfähig sind, wenn sie nicht zuvor
veröffentlicht wurden, sei "ein Klima der Geheimhaltung" die Folge, um
Patentanträge nicht zu gefährden.

Mit der Einführung einer so genannten Neuheitsschonfrist (grace
period) in das europäische Patentrecht, wie sie hierzulande das
Münchner Max-Planck-Institut für geistiges Eigentum und das BMBF nach
dem Vorbild der USA propagieren, könnte ein Erfinder zwar auch noch
innerhalb einer gewissen Frist von beispielsweise sechs Monaten nach
der Veröffentlichung der Idee in einer Fachzeitschrift oder im
Internet die Erfindung zum Patent anmelden; da die Anmeldung jedoch
erst nach 18 Monaten veröffentlicht werden muss, könnte das beantragte
Schutzrecht rund zwei Jahre lang für die Öffentlichkeit verborgen
bleiben. Die Idee erschiene in dieser Zeit als frei verwertbar, und
wer darauf aufbaut, läuft Gefahr, erst im Nachhinein zu erfahren, dass
sie geschützt ist und in welchem Umfang er nun lizenzpflichtig wird.
Als Medizin gegen die Geheimniskrämerei erscheint Kritikern die
Neuheitsschonfrist daher kaum besser als die Krankheit, die sie heilen
soll.

Politik der Ausweitung

Unterdessen sorgt eine Gerichtsentscheidung in den USA schon für neue
Irritationen in der Scientific Community. Kürzlich sprach der US-Court
of Appeals for the Federal Circuit den Universitäten das Recht ab,
patentgeschützte Verfahren zu Forschungszwecken unentgeltlich und
lizenzfrei zu nutzen (Madey vs. Duke University, 307 F.3d 1351).
Bisher galt im Fallrecht der Vereinigten Staaten ein ähnliches
Forschungsprivileg (research exemption), wie es das deutsche
Patentgesetz im § 11 explizit formuliert: "Die Wirkung des Patentes
erstreckt sich nicht auf ... Handlungen zu Versuchszwecken, die sich
auf den Gegenstand der patentierten Erfindung beziehen."

Danach ist beispielsweise die Realisierung eines Prototyps zulässig,
etwa um die Erfindung besser zu verstehen oder eine technische
Alternative zu entwickeln. Dies ist auch kein Sonderrecht der
Hochschulen; es gilt selbst für konkurrierende Unternehmen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die 1981 ins Patentgesetz eingefügte
Versuchsklausel des § 11 im Mai 2000 ausdrücklich bestätigt: "Dem
Zweck des Patentrechts, den technischen Fortschritt zu fördern und den
Erfindergeist für das Gewerbe in nutzbringender Weise anzuregen, liefe
es zuwider, wenn Versuchshandlungen ausgeschlossen würden, die der
Forschung und der Weiterentwicklung der Technik dienen."
Lizenzpflichtig ist demnach nur die kommerzielle Nutzung, etwa die
Verwendung der Idee in einem Produkt.

In den Vereinigten Staaten stellt der US-Bundesgerichtshof die bislang
klare Unterscheidung nun in Frage, indem er den Kreis dessen, was
alles unter den Begriff "kommerzielle Nutzung" fällt, erheblich weiter
zieht. Auch nichtkommerzielle Forschungsprojekte, so die
Bundesrichter, "fördern zweifellos die erklärten Geschäftsziele der
Institution, einschließlich der Bildung und Ausbildung von Studenten";
sie "tragen zum Status der Institution bei und ziehen lukrative
Drittmittel, Studenten und Professoren an". Weil die Hochschulen
selbst patentieren und Lizenzen gewinnbringend vermarkten, lautet die
Begründung im Kern, beteiligen sie sich an dem kommerziellen
Verwertungsspiel, und damit entfällt die Geschäftsgrundlage des
Forschungsprivilegs.

Die Verwendung intellektueller Vorprodukte ist also lizenzpflichtig.
Damit fügt sich die Entscheidung - sollte sie vor dem Supreme Court
Bestand haben - konsequent in die Politik zur Ausweitung des geistigen
Eigentums auf die Hochschulen ein. Wie ein Unternehmen bezieht und
erzeugt die universitäre Forschung handelbare Güter. In der
Wissensgesellschaft wird die Wissenschaft, wie der Philosoph Helmuth
Plessner schon vor fast achtzig Jahren erkannte, "selbst mehr und mehr
zu einer Industrie". (anm)

Als Kasten:

  Perspektive für Universitäten?

  Selbst Konzernen macht das ausufernde Patentwesen zu schaffen. So
  weist beispielsweise der französische Telekommunikationsriese
  Alcatel in seinem bei der US-Börsenaufsicht SEC eingereichten
  Geschäftsbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr 2002, dem so
  genannten 20-F-Statement, auf die Risiken von Patentstreitigkeiten
  und der Abhängigkeit von den Lizenzen Dritter hin:

  "Wie andere Unternehmen der Telekommunikationsindustrie unterliegen
  wir häufig gerichtlichen Auseinandersetzungen um Patente und andere
  geistige Eigentumsrechte. Dritte haben behauptet und könnten künftig
  behaupten, wir würden ihr geistiges Eigentum verletzen. Die
  Zurückweisung dieser Ansprüche kann teuer sein und Belastungen
  unseres Managements und unserer technischen Mitarbeiter nach sich
  ziehen.

  Falls es uns nicht gelingt, solche Ansprüche abzuwehren, müssten wir
  beträchtliche Mittel aufwenden, Umgehungstechnologien zu entwickeln
  oder Lizenzen für die umstrittenen Technologien zu erwerben. ... Wir
  können jedoch nicht sicher sein, dass - wenn überhaupt - uns solche
  Lizenzen zu wirtschaftlich vernünftigen Bedingungen eingeräumt
  werden."

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Aus: Linux-Magazin 7/03, Seite 10

Bücher zum Download

Der Verlag Galileo Computing bietet derzeit das Buch "Wie werde ich
Unix-Guru" von Arnold Willemer zum kostenlosen Download im HTML-Format
an. Das Buch richtet sich an Leser, die einen praxisorientierten
Einstieg in Unix suchen.

Das Archiv mit den HTML- Seiten ist rund 3,9 MByte groß und auf der
Seite
[http://www.galileopro.de/openbook/unix_guru/galileocomputing_unix_guru.zip]
zu finden, die Online-Version bei
[http://www.galileocomputing.de/openbook/unix_guru/].

Auch O'Reilly plant die Freigabe verschiedener Bücher unter der
Attribution-License. Diese Lizenz geht auf das Urheberrecht von 1790
zurück und hat wesentlich kürzere Schutzfristen. Stimmen die Autoren
zu, ist es erlaubt, Kopien der Bücher frei zu verteilen.

400 weitere Bücher sollen unter die Founders License gestellt werden,
die ebenfalls von Lessig initiiert wurde. [http://www.oreilly.com],
[http://www.creativecommons.org/projects/founderscopyright/oreilly]

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[Auch aus diesem Artikel nur ein paar Auszüge.]

Aus: iX 7/03, Seite 12

Überinformation

12. WWW-Treffen: Patentpolitik, RDF und OWL

Henning Behme

Zum zwölften Mal haben sich die Experten fürs World Wide Web zur
traditionsreichen WWW-Konferenz getroffen. Thematischer Renner war das
semantische Web. Und das W3C konnte endlich seine Patentpolitik
verkünden.

[...]

Zu den Ritualen der Veranstaltung gehört, dass der Erfinder des WWW
und Direktor des W3C, Tim Berners-Lee, am ersten Tag eine Rede hält.
Diesmal hatte er eine aktuelle Ankündigung: die gerade verabschiedete
Patentpolitik des Konsortiums. Insgesamt setzte er seine Reden der
Vergangenheit fort,indem er das semantische Web (SW) forderte. Neu in
diesem Jahr: Berners-Lee sprach zum ersten Mal innerhalb eines
Vortrags vom SW und gleichzeitig von Web Services - verkürzt
ausgedrückt: Kommerziell von vielen genutzte Semantik erlaubt
E-Commerce.

Patentpolitik des W3C verabschiedet

Zeitgleich mit dem ersten Konferenztag und fast auf den Tag zehn
Jahre, nachdem die Wiege des WWW, das Genfer CERN, seine Web-software
kostenlos freigegeben hatte, beendete das Konsortium die lange
schwelende Diskussion um seine Patentpolitik mit deren Verabschiedung.
Als Novum gab es außer einer Pressekonferenz mit Daniel J. Weitzner
(Leiter der Technology and Society Domain des W3C) einen Kommentar von
Direktor Berners-Lee zu seiner Entscheidung.

Im Kern heißt die Politik zwar: Standards des W3C müssen sich auf
einer gebührenfreien Ebene (royalty-free) umsetzen lassen.
W3C-Arbeitsgruppen können beispielsweise von vornherein dekretieren,
dass ihre Ergebnisse gebührenfrei implementierbar sein müssen. Und
Mitglieder einer Gruppe sind verpflichtet, ihnen bekannte wesentliche
Ansprüche (essential claims) offen zu legen. Es kann jedoch Fälle
geben, in denen Mitgliedsfirmen der Arbeitsgruppe (oder andere Firmen)
Patente im Bereich des anstehenden Standards halten. Ist dies der
Fall, tritt die Patent Advisory Group (PAG) an, über das weitere
Vorgehen Zu entscheiden. Das kann heißen, den Standard um die Patente
herum zu spezifizieren, Verhandlungen über eine Lizenzierung zu einem
symbolischen Preis aufzunehmen - oder im Extremfall die Arbeitsgruppe
aufzulösen.

Einigkeit hat in der Patent Policy Working Group (PPWG) anscheinend
nicht geherrscht, denn Berners-Lee appelliert an die, die gegen das
gebührenfreie Votum waren oder sind, dessen Vorteile für kommerzielle
Software im Webumfeld zu erkennen.

[...]

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Aus: Linux-Magazin 8/03, Seite 18

Rückwärtskompatibilität bei Treibern gebrochen

Linus Torvalds hat den IRQ-Handlern des 2.5er Kernels einen IRQ-Status
als Rückgabewert hinzugefügt. Er soll helfen problematische
Situationen besser zu erkennen, wenn etwa ein Interrupt aktiviert ist,
ohne dass der entsprechende Handler hinzugefügt wurde. Der Effekt: Bei
fehlerhaften Treibern verhält sich der Kernel sauberer. Andererseits
zerstört das Ändern von Rückgabewerten etablierter APIs die
Rückwärtskompatibilität auf dem Quellcode-Level.

Die meisten Treiber müssen also modifiziert und neu kompiliert werden.
Für Treiber im offiziellen Source Tree ist das zwar umständlich, aber
nicht schwierig. Andrew Morton und andere haben bereits in Hunderten
von Dateien entsprechende Änderungen vorgenommen. Bei Treibern von
Drittanbietern ist das schon komplizierter, diese sind überall
verteilt und die Entwickler haben möglicherweise noch gar nichts von
dieser Entscheidung mitbekommen und wissen nicht, dass Änderungen
nötig sind. Noch schlimmer sind natürlich Treiber, die nur im
Binärcode vertrieben werden, weil Nutzer hier keine Patches schicken
können.

Ein Bruch der Rückwärtskompatibilität führt immer zu einem gewissen
Durcheinander und setzt die Hemmschwelle herab, es bei anderer
Gelegenheit wieder zu tun. Der IRQ-Status könnte auch dazu führen,
dass andere Entwickler den Vorfall zum Anlass nehmen, weitere tief
greifende Änderungen zu verlangen.

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Web-Site: http://www.oekonux.de/
Organisation: projekt oekonux.de



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