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[ox] EU-RiLi unvollständig, PE stimmt nicht mit Inhalt überein



Warnung an Journalisten -- bitte weiterreichen!

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Paris, München, 2002-20-02 - Die Europäische Kommission hat gerade eine
Presseerklärung und einen Richtlinienvorschlag über Softwarepatente
veröffentlicht.  Inhaltlich gleicht dieses Dokument, abgesehen von ein
paar geringfügigen redaktionellen Änderungen, dem Entwurf von BSA
Europa, den Eurolinux heute morgen veröffentlichte.  Mit einer
Ausnahme: Es fehlt der Schlussteil, in dem es um die Rechtmäßigkeit
dieser Richtlinie im Hinblick auf Anforderungen der EG-Verträge
(Römische Verträge) geht.  Die Presseerklärung weist allerlei Aussagen
auf, die in eklatantem Widerspruch zum Inhalt der Richtlinie stehen.

Eine detaillierte Analyse findet sich auf

	http://swpat.ffii.org/vreji/papri/eubsa-swpat0202/

und wird derzeit weiter vervollständigt.

Dort findet sich auch der BSA-Entwurf dieses Richtlinienvorschlages:

	http://swpat.ffii.org/vreji/papri/eubsa-swpat0202/proposal.pdf
	http://swpat.ffii.org/vreji/papri/eubsa-swpat0202/proposal.doc

Die Kommission verwendete eine BSA-Studie von 1998, um ihren
Richtlinienvorschlag zu rechtfertigen.  Dieser Bericht enthält aber
überhaupt keine Argumente zur Frage der Patente! 

Die Kommission hat regierungsamtliche Gutachten aus Deutschland und
Frankreich ebenso wie den Großteil der unabhängigen
Forschungsliteratur über die Wirkung von Softwarepatenten auf die
Innovation völlig unbeachtet gelassen.  Diese Studien zeigen, dass
Patente sich negativ auf die Software-Innovation auswirken, während
das Urheberrecht heute ebenso wie 1973 das Mittel der Wahl beim Schutz
des geistigen Eigentums von Software ist.

Dieser RiLi-Vorschlag erklärt nicht, was "technisch" sein soll.  Er
betrachtet Computerprogramme als solche als technisch und damit
patentfähig.  Er erlaubt, alles zu patentieren, was über einen Rechner
umgesetzt werden kann, also auch Geschäfts- und Organisationsverfahren.  

Bei genauerem Hinsehen geht der Vorschlag sogar noch weiter.  Er
streicht den Begriff der "patentfähigen Erfindungen" aus dem
Europäischen Patentsystem.  Die Frage, ob eine Idee eine patentfähige
Erfindung ist, wird nicht mehr gestellt.  Er legalisiert ohne jede
Beschränkung 30000 Patente auf triviale computer-implementierte
Organisations- und Rechenregeln, die das EPA gesetzeswidrig erteilt
hat.  Der einzige Punkt, indem er von der EPA-Praxis abweicht liegt in
der Frage der Anspruchsform (s. unsere Erklärung in der
Eurolinux-Warnung[1]).  Allerdings liefert auch hier der Vorschlag 
dem EPA gleich ein Schlupfloch, durch das es seine viel kritisierten
Entscheidungen "computer program product I & II" von 1998/99 aufrecht
erhalten kann: nicht nur werden die kritisierten Anspruchsformen nicht
explizit verboten, es wird auch gesagt dass "Produkte" beansprucht
werden können, also vermutlich auch "Computerprogrammprodukte". 

Wir bitten Sie, diesen Vorschlag vorsichtig zu lesen.  Die
Presseerklärung der EuK sollte nur von sekundärem Interesse sein: sie
enthält viele Sätze, die genau das Gegenteil von dem sagen, was im
Richtlinienvorschlag steht.  Dieser Richtlinienvorschlag vertritt
keine Kompromissposition sondern eine Extremposition.

Eine Eurolinux-PE, die erklärt, wie die EuK mit BSA zusammen diese
Extremposition entworfen hat, findet sich unter

	http://petition.eurolinux.org/pr/pr17.html

Eine Eurolinux-PE, die erklärt, wie dank Softwarepatente in Europa in
kürze 0.02 EUR für jede Stunde des Anschauens von standardisierten
Audio/Video-Datenströme fällig werden könnten, steht unter

	http://petition.eurolinux.org/pr/pr18.html

zu lesen.

EuroLinux-Allianz

[1] http://www.eurolinux.org/news/warn01C/indexde.html

-- 
Hartmut Pilch                   http://offen.ffii.org/ffii/Members/phm/
Schutz der Innovation vor der Patentinflation:   http://swpat.ffii.org/ 
100K Stimmen 300 Firmen gegen Logikpatente:  http://www.noepatents.org/



________________________________
Web-Site: http://www.oekonux.de/
Organisation: projekt oekonux.de


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