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[ox] FYI: NZZ[6 Feb 2002]: Das Handbuch des frühen Kapitalisten. Der Code Napoléon als Faksimileausgabe



Guten Tag allerseits,

vielleicht ist das hier für diejenigen interessant, die sich für 
Eigentumsverhältnisse und ihre (Rechts-)Geschichte interessieren.

Gruß, Robert

###

"[...]

Der Mensch als Eigentümer 

Doch es ist nicht nur die Qualität der Sprache, die den Code Napoléon aus der 
Masse der europäischen Kodifikationen heraushebt und die das Institut für 
Textkritik bewogen hat, das über 2200 Artikel starke Gesetz in einer 
zweisprachigen Faksimileausgabe neu aufzulegen. (Zugrunde liegt der nun 
erhältlichen Edition die Bearbeitung von Burchard Wilhelm Pfeiffer, die 1808 
zur offiziellen Ausgabe des Königreichs Westphalen erklärt wurde.) Die 
Geschichte des Code civil (CC) und seine Vorbildhaftigkeit für Gesetze 
anderer Nationen machten ihn zu einem der einflussreichsten Gesetzeswerke 
überhaupt. Zum Teil wurde er gar direkt in die nationale Gesetzgebung 
übernommen. Er leistete damit einen Beitrag zur Rechtsvereinheitlichung in 
Europa, die bis heute anhält. Die Zivilgesetzbücher von Luxemburg, Holland, 
Belgien, Italien, der romanischen Kantone der Schweiz, von Spanien, Portugal, 
Rumänien, ja auch von Kanada und den meisten lateinamerikanischen Staaten 
sind stark vom CC geprägt. Nach dem Ende der «Franzosenherrschaft» wurde er 
allerdings an vielen Orten zum Symbol der ungeliebten Besatzer. Am ersten 
Jahrestag der Völkerschlacht von Leipzig wurde der «französische Unrat» 1814 
auf dem Feldberg im Taunus dem Feuer übergeben. Doch der Einfluss des 
französischen Rechts blieb - auch in Deutschland - bestehen; und damit auch 
der Einfluss der dem CC unterlegten politischen Philosophie.

Der CC ist aus der Französischen Revolution herausgewachsen. In ihm sind, 
zumindest auf den ersten Blick, die erkämpften Postulate der Revolution 
niedergeschrieben - Individualismus und Liberalismus -, was zum Beispiel im 
konsensorientierten Verständnis des Vertragsrechts zum Ausdruck kommt; es 
gilt der Primat der privatautonomen Willenserklärung. Ins Auge stechen aber 
besonders die Regeln des Sachenrechts. Der Mensch als Eigentümer: Das ist das 
Idealbild des CC. Ihm sind 1700 Artikel gewidmet. Der Tribun Sédillez meinte, 
dass der CC das Palladium des Eigentums sei. Personen müssten immer im 
Zusammenhang mit einem ihnen (möglicherweise) gehörenden Eigentum betrachtet 
werden. Diese Verknüpfung von Person und Eigentum ist der Grund dafür, dass 
der CC gerne als das Gesetzbuch der Bourgeoisie bezeichnet wird. Er übte den 
frühen Kapitalisten in den renditeträchtigen Umgang mit dem Eigentum ein.

[...]"

http://www.nzz.ch/2002/02/06/fe/page-article7XM2A.html

-- 
Von/From: Dipl.-Inform. Robert Gehring
E-Mail:   rag cs.tu-berlin.de
privat:   zoroaster snafu.de
________________________________
Web-Site: http://www.oekonux.de/
Organisation: projekt oekonux.de


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