[ox] BGH-Beschluss Walzstabteilung übersetzt (fwd)
- From: PILCH Hartmut <phm a2e.de>
- Date: Thu, 26 Jul 2001 13:17:44 +0200 (CEST)
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Date: Thu, 26 Jul 2001 09:45:12 [PHONE NUMBER REMOVED]
From: PILCH Hartmut <phm a2e.de>
To: swpat ffii.org
Subject: BGH-Beschluss Walzstabteilung übersetzt
1980 erklärte der BGH sehr schlüssig und systematisch, warum auch ein
nach neuen Regeln gesteuertes industrielles Herstellungsverfahren
keine technische Erfindung darstellt. Es kommt bei der Beurteilung
der Technizität nicht darauf an, ob die Problemlösung auf technischem
Gebiet angewendet wird, sondern ob sie auf technischem Gebiet liegt,
d.h. nicht eine Idee sondern eine erfinderische Art der Ideenumsetzung
in Naturkräfte lehrt.
Unter
BGH-Beschluss Walzstabteilung 1980
http://swpat.ffii.org/vreji/papri/bgh-walzst80/
findet sich jetzt der etwas gekürzte Text in Deutsch und Englisch,
HTML und PDF.
Heute urteilt in Deutschland kein Gericht (nicht einmal BPatG/17) mehr
nach den Vorgaben dieses Beschlusses. Warum also dennoch davon reden?
Nun, der Beschluss Walzstabteilung steht in seiner Klarheit und
Gesetzeskonformität noch immer als ein leuchtendes Vorbild im Raum.
Wenn die Gerichte heute davon abgerückt sind, dann nicht, weil sie
Fehler in der Gedankenführung dieses Beschlusses beanstandet hätten,
sondern weil sie ihn "zu restriktiv", d.h. im Sinne der
wirtschaftspolitischen Ziele des Patentwesens nicht angemessen,
hielten. Über letzteres wird aber seit einiger Zeit heftig
gestritten. Insoweit eine Beschränkung des Patentwesens auf den
Bereich der Technik heute eine wirtschaftspolitische Option ist, wird
der Beschluss "Walzstabteilung" einer der juristischen
Orientierungspunkte sein, auf die im Rahmen der Debatte um eine
klarstellende Richtlinie Bezug genomen werden muss. Leider haben alle
bisher von Regierungen in Auftrag gegebenen Studien diese Option
ignoriert und die enstprechende Rechtsprechung verschwiegen
(Lutterbeck/Horns) oder durch statistische Verhackstückung unverständlich
gemacht (MPI). Auch hieraus zeigt sich die Macht, welche noch heute
von Urteilen wie "Dispositionsprogramm" und "Walzstabteilung" ausgeht.
Übrigens liegt auch
BGH-Beschluss Dispostionsprogramm 1976
http://swpat.ffii.org/vreji/papri/bgh-dispo76/
zweisprachig und in PDF vor. Wer über die Begrenzung der
Patentierbarkeit schreibt, findet dort die grundlegendsten
Überlegungen in klassischer Vollendung formuliert. Walzstabteilung
ist demgegenüber nur eine konsequente Anwendung des Technikbegriffs
auf einen besonders interessanten Spezialfall. Wenn manche Artikel
vereinfachend schreiben möchten, Software sei als Teil einer
Werkzeugmaschine schon immer patentierbar gewesen und müsse es
weiterhin sein, sollten sie diesen Beschluss lesen.
--
Hartmut Pilch http://phm.ffii.org/
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