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[ox] Fwd: [WOS] ifROSS: Urhebervertragsrecht



Hi!

Neues zu dem Gesetzentwurf, der hier vor einiger Zeit debattiert
wurde.


						Mit Freien Grüßen

						Stefan

------- Forwarded Message

Date:  Fri, 1 Jun 2001 22:32:35 [PHONE NUMBER REMOVED]
From:  "Volker Grassmuck" <vgrass rz.hu-berlin.de>
Subject:  [WOS] (Fwd) ifROSS: Urhebervertragsrecht
To:  wos mikrolisten.de
Message-Id:  <3B181803.11781.5A4D7D4 localhost>


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From:           	"Institutsleitung" <Institutsleitung ifross.de>
To:             	"Interessenten des ifrOSS" <mail ifross.de>
Subject:        	Urhebervertragsrecht
Date sent:      	Thu, 31 May 2001 21:19:04 [PHONE NUMBER REMOVED]

IfrOSS-Pressemitteilung N° 6

Bundesregierung übernimmt Vorschlag des ifrOSS in geplantes
Urhebervertragsgesetz

Der am 30. Mai 2001 vom Kabinett verabschiedete Regierungsentwurf für ein
"Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden
Künstlern" hat die Ergebnisse einer ifrOSS-Stellungnahme zu den
Anforderungen der Freien und Open Source Software an das künftige
Urhebervertragsrecht übernommen.

Der ursprünglich Entwurf der Professoren Dietz, Loewenheim, Nordemann,
Schricker und Vogel hatte in § 32 Abs. 1,2 des Entwurfes  vorgesehen, dass
der Urheber bei jeder Nutzung seines Werkes einen unverzichtbaren
Vergütungsanspruch einfordern kann.

Auf Anfrage des Bundesjustizministerium hatte das ifrOSS in einer
Stellungnahme Bedenken zu dieser Entwurfsvorschrift geäußert, da im Bereich
der Freien Software - aber auch bei sonstigem Open Content - von den Urheber
auf freiwillige Lizenzgebühren verzichtet wird. Eine Ausnahme für Freie und
Open Source
Software müsse deswegen in den Gesetzestext aufgenommen werden. Die
Formulierung des ifrOSS lautete: "Auf den Vergütungsanspruch kann im Voraus
nicht verzichtet werden, es sei denn, der Urheber gewährt unentgeltlich ein
einfaches Nutzungsrecht an jedermann." Die Stellungnahme ist im Wortlaut
abrufbar unter www.ifross.de/ifross_html/urhebervertragsrecht.pdf

Der Regierungsentwurf hat diesen Vorschlag jetzt im Wesentlichen übernommen:
http://www.bmj.bund.de/ggv/urhebver.pdf.



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