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[ox] Re: [ot:open_theory] [Fwd: Re: Copyleft fuer Oe-Punkte und UVU-Papiere]



In einer eMail vom 27.10.2000 13:48:39 (MEZ) - Mitteleurop. Sommerze schreibt 
stefan.meretz hbv.org:

<< Wenn man meint, jemand habe die GPL
 verletzt, kann man sich an die FSF wenden und die prüfen das und
 leiten ggf. Verfahren ein (bisher real nur als Androhungen und auch
 nur in den USA). >>

Nach deutschem Recht - in der Tat sind Urheberrechte als individuelle Rechte 
nicht veräußerbar - wären freie Texte solche an welchen man anderen 
unentgeltliche Nutzungsrechte gewährt. Sollte irgendjemand das freie 
(unentgeltiche) Nutzungsrecht dahingehend rechtswidrig verwenden, dieses 
entgeltlich zu verwerten, wird Rechtschutz nach den Regeln der 
ungerechtfertigten Bereicherung gewährt. Gem. § 818 BGB sind dann alle 
erworbenen Vorteile materieller, ggf. auch immaterieller Art, an den 
Berechtigten (Urheber) zurückzugewähren. Ggf. kommen auch die Vorschriften 
der GOA (Geschäftsführung ohne Auftrag) zur Anwendung, die ein dreifaches 
Wahlrecht gewähren, insbesondere auch Ansprüche auf Unterlassung, 
Rechnungslegung usw. gewähren.

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http://www.oekonux.de/



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