Re: [ox] Kommentar zum Thema endet mit Durchsuchungsbefehl!
- From: Benedikt Huber <bhuber special-net.de>
- Date: Fri, 15 Sep 2000 13:36:41 +0200
Hi,
für den dens interessiert hier noch der Durchsuchungsbefehl.
Es ist noch zu bemerken dass die erwähnte Abhandlung über Bombenbauen
ein externer Link war und jeder auf der Seite Links in die Datenbank
eingeben kann. Ich habe mich deshalb ausdrücklich von allen externen
Links distanziert. Zudem ging der Link nicht. Die Seite enthält also
auf keinen Fall "Abhandlungen zum Bombenbauen".
Ich frage mich was am "Einstellen von linksextremem Gedankengut ins
Internet" strafbar sein soll. Richter Madlindl hält es nicht für
nötig, anzugeben gegen welche Gesetze dies verstossen soll. Ich
dachte immer sowas stünde unter dem Schutz der Meinungsfreiheit.
Allein der Verdacht auf etwas, was nicht einmal Straftatbestand ist,
zudem eine reine Meinungsäusserung, reicht also aus für einen
Beschlagnahmebeschluss auf Datenträger, was für mich als Kleinprovider
das existenzielle Aus bedeuten würde.
Ich will hier keine Heulnummer abziehn aber es zeigt den Stand der
Meinungsfreiheit.
mpaG, Beni
Beschluss:
Nach $$ <schwer leserlich> wird gemäss $ 33 Abs 4 StPO ohne vorherige Anhörung
die Durchsuchung der Geschäftsräume der Firma <mein alter Geschäftspartner>
nach Unterlagen einschliesslich Datenträgern zu der E-Mail Adresse
"beni a anarchie.de" angeordnet.
Die Beschlagnahme dieser Unterlagen einschliesslich Datenträger wird angeordnet,
sofern sie nicht freiwillig herausgegeben werden.
Gründe:
Aufgrund der bisherigen Ermittlungen besteht der Verdacht dass Benedikt HUBER
unter der E-Mail Adresse 'beni a anarchie.de' am 3.5.2000 eine E-Mail an die
Firma Heise sandte, in der er dazu aufrief, urheberrechtlich geschützte Ware
bzw. gespeichertes Datenmaterial durch das Nachbrennen von CD's unerlaubt zu
vervielfältigen. Bei dieser Sachlage besteht der Verdacht, dass Benedikt HUBER
durch Versendung der E-Mail zu Straftaten nach $$ 106 ff UrhG und $ 143 MarkenG
aufforderte
Aufgrund der bisherigen Ermittlungen besteht der Verdacht, dass Benedikt HUBER
von seinem Arbeitsplatz in der ...-Str in München obengenannte E-Mail versandte.
Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass Benedikt HUBER unter der Domain
"anarchie.de" linksextremistisches Gedankengut im Internet einstellt. Diese
Domain enthält unter anderem eine Abhandlung "Bomben bauen, Waffen bestellen,
Automaten knacken und und und" (Gelogen! Anmerkung beni) sowie
"Mafia, Grundprinzip unserer Gesellschaft".
Die obengenannten Gegenstände kommen als Beweismittel in Betracht, insbesondere
können sie Auskunft geben über die Person und die Verantwortlichkeit von
Benedikt HUBER.
Es ist zu vermuten dass die Durchsuchung zur Auffindung der Gegenstände führen
wird.
Madlindl
Richter am Amtsgericht
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http://www.oekonux.de/